Lexipedia

Amherd Viola · Nationalrat · 2014-06-17

Amherd Viola · Nationalrat · Wallis · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-17

Wortprotokoll

Die Lex Koller ist fast schon ein Evergreen, das aktuell bleibt und auch immer wieder kontrovers diskutiert wird. In dieser Session hat der Ständerat eine Verschärfung klar abgelehnt. Ebenso ist eine Aufhebung, wie sie noch vor Kurzem wahrscheinlich schien, ausser Abschied und Traktanden gefallen.

Nun komme ich mit einem Postulat, welches in keine Richtung radikal ist, welches aber Antworten für wirtschaftlich angeschlagene Tourismus- und Bergregionen bringen könnte. Es sind Regionen, die von der Zweitwohnungs-Initiative und dem Raumplanungsgesetz, welche auch im Lichte der Lex Koller betrachtet werden müssen, stark betroffen sind. Es geht mir keinesfalls darum, diese Volksentscheide infrage zu stellen. Es liegt mir aber daran herauszufinden, ob deren Folgen etwas abgefedert werden können. Es ist nicht gefährlich, mein Postulat anzunehmen, denn ich stelle nur Fragen, die ich in einem Bericht gerne sachlich und fachlich fundiert beantwortet hätte. Ich bitte den Bundesrat, im Zusammenhang mit der Lex Koller, der Zweitwohnungs-Initiative sowie dem Raumplanungsgesetz in einem Bericht folgende Fragen zu klären:

1. Welches sind die möglichen Auswirkungen einer Aufhebung der Lex Koller für Gemeinden, deren Zweitwohnungsanteil mehr als 20 Prozent beträgt?

2. Welche raumplanerischen Massnahmen und Instrumente müssten Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent vorsehen, damit die Lex Koller in ihrem Gebiet aufgehoben werden könnte?

Neben einer Flexibilisierung der Anwendung der Lex Koller im Rahmen der Kontingentserteilung ist auch zu prüfen, ob und unter welchen raumplanerischen Bedingungen diese in Gemeinden mit einem Zweitwohnungsanteil von über 20 Prozent aufgehoben werden kann.

Lex Koller, Zweitwohnungs-Initiative und Raumplanungsgesetz stehen, wie gesagt, in einem Zusammenhang. Die unterschiedlichen Situationen in unserem Land zeigen, dass zu starre Regeln, die überall gleich angewendet werden müssen, zu unbefriedigenden Resultaten führen. Kantone und Gemeinden sind bereits stark unter Druck, ihre Zukunftsplanung grundsätzlich zu überdenken. Sie brauchen dazu aber auch eine gewisse Aktionsfreiheit, damit sie weiterhin gezielt auf die jeweils lokalen und regionalen Herausforderungen reagieren können. Es sollen und können nicht alle über den gleichen Kamm geschoren werden. Wer für den Föderalismus und die Subsidiarität einsteht, muss ein Interesse an der Beantwortung der von mir gestellten Fragen haben. Der Zweitwohnungsentscheid lässt nicht mehr viel Spielraum für touristisch geprägte Gemeinden. Deshalb ist der verbliebene Spielraum umso flexibler zu nutzen. Das kann entscheidend sein, um die einheimische Bevölkerung überhaupt zu halten.

Da darf nicht mehr lange unterschieden werden zwischen einheimischen und ausländischen Investoren. Es soll investieren können, wer dazu in der Lage ist, und es soll in das investiert werden, was innerhalb der neuen Rahmenbedingungen sinnvoll ist. Ausländische Direktinvestitionen in den Wohnungsbau können Arbeitsplätze schaffen oder erhalten und das an verschiedenen Tourismusorten knappe Angebot an Mietwohnungen vergrössern. Diese Chancen sollen die Gemeinden wahren können, die von der Zweitwohnungs-Initiative besonders stark getroffen sind.

Ich bin überzeugt, dass der verlangte Bericht wertvolle Erkenntnisse bringen könnte. Ich bitte Sie, mein Postulat anzunehmen.