Fehr Jacqueline · Nationalrat · 2014-06-17
Fehr Jacqueline · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-17
Wortprotokoll
Die Ungleichheit zwischen den Frauen- und Männerlöhnen hält sich hartnäckig; sie ist im letzten Jahr sogar wieder grösser geworden. Die totale Lohnungleichheit, über alles hinweg gesehen, beträgt etwa 24 Prozent; jene Lohnungleichheit, die nicht über biografische Unterschiede wie Eintritt ins Berufsleben, Teilzeitarbeit, Ausbildung usw. erklärt werden kann, beträgt rund 9 Prozent. Diese Lohnungleichheit von 9 Prozent ist verfassungswidrig. Sie ist mit keinem anderen Faktor zu erklären als mit dem Geschlecht. Sie ist nicht zu erklären mit der Ausbildung, mit der Art der Arbeit, mit der Dauer des Erwerbslebens, sondern das ist wirklich das, was übrigbleibt, wenn man all diese Faktoren abzieht.
Diese verfassungswidrige Lohnungleichheit von rund 9 Prozent bedeutet konkret, dass Frauen rund dreissig Tage pro Jahr gratis arbeiten und quasi den ersten Lohn erst am 1. Februar erhalten, dass sie pro Frau und Monat im Durchschnitt rund 700 Franken weniger verdienen; das sind rund 8 Milliarden Franken weniger für alle Frauen in der Schweiz pro Jahr. Das sind auch 800 Millionen Franken weniger Einnahmen für die AHV, die IV und die Erwerbsersatzordnung pro Jahr. 800 Millionen Franken, die den Sozialversicherungen entgehen, 8 Milliarden Franken, die den Haushalten entgehen, weil Frauen weniger verdienen als Männer!
Seit langer Zeit, seit der Verfassungsartikel besteht, sind verschiedene Bestrebungen im Gange, die Lohnungleichheit zu beheben. Bisher hat nichts gegriffen. Den aktuellsten Debatten zufolge wird es auch künftig schwierig sein, hier wirklich griffige Massnahmen zu treffen.
Was auch auffällt, ist Folgendes: Je länger es dauert und je hilfloser insbesondere die Arbeitgeber diesem Problem gegenüberstehen, desto eher wird an der Datengrundlage gezweifelt. Ja, stimmt denn das überhaupt, was das Bundesamt für Statistik berechnet? Stimmen diese Zahlen usw.? Das ist der Hintergrund, vor dem ich einen Lohngleichheitsindex forderte - einen Index, wie wir ihn als Teuerungsindex oder als Konsumentenindex kennen, eine Zahl also, die eine Entwicklung abbildet, die objektiv und von allen Seiten akzeptiert ist, die es uns erlaubt, die Entwicklung im Bereich der Lohnungleichheit auch wirklich nachzuvollziehen. Man kann sagen: Das macht das Bundesamt für Statistik ja jetzt schon. Nur: Diese Zahl wird bestritten, oder sie wird von den Gegnern der Lohngleichheit politisch quasi ausgeschlachtet.
Ein Lohngleichheitsindex kann die Debatte noch einmal versachlichen. Er kann die verschiedenen Akteure noch einmal zusammenzubringen und Folgendes aussagen: Das ist objektiv die Zahl, die Ausgangslage, die wir haben, und jetzt machen wir uns auf den Weg. Ein solcher Lohngleichheitsindex könnte auch die Fortschritte sukzessive nachbilden und damit aufzeigen, welche Massnahmen wirklich zu einem Fortschritt führen und welche nicht.
Die verfassungswidrige Lohnungleichheit kann uns nicht kühl lassen. Sie ist, wie gesagt, verfassungswidrig; das allein würde uns schon zum Handeln auffordern. Sie bedeutet zudem einen Kaufkraftverlust für die Haushalte in der Schweiz. Sie ist eine massive Benachteiligung der Frauen auf dem Arbeitsmarkt. Sie hindert Paare aber auch, ihre Familienorganisation so zu wählen, wie es ihnen entspricht. Sehr viele Familien müssen sich schlicht und einfach den Löhnen entsprechend organisieren.
Aus diesen Gründen bitte ich Sie, das Postulat anzunehmen und den Bundesrat zu beauftragen, einen Bericht zu machen, wie ein solcher Lohngleichheitsindex aufgebaut und umgesetzt werden könnte.