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Leuthard Doris · Bundesrat · 2014-06-17

Leuthard Doris · Bundesrat · Aargau · 2014-06-17

Wortprotokoll

Sie müssen unterscheiden zwischen den geschützten und eben grundsätzlich nichtjagdbaren Grossraubtieren - das sind der Wolf, der Luchs, der Bär - und anderen Tierarten, die grundsätzlich jagdbar sind. Dort kann der Kanton im Rahmen der Gesetzgebung auch steuern. Deshalb gibt es auch die Frage der unterschiedlichen Haftung.

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