Hadorn Philipp · Nationalrat · 2014-06-17
Hadorn Philipp · Nationalrat · Solothurn · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-17
Wortprotokoll
Gerne stelle ich Ihnen heute den Tätigkeitsbericht der Neat-Aufsichtsdelegation der eidgenössischen Räte 2013 vor. Der Bericht umfasst im Wesentlichen die Berichtsperiode des vergangenen Jahres, ebenfalls auch das erste Quartal des laufenden Jahres. Aktuelle Ereignisse der vergangenen Wochen und Monate, welche uns in den kommenden Monaten noch intensiv weiterbeschäftigen, sollen dem Rat hier ebenfalls nicht vorenthalten werden.
Die Neat-Aufsichtsdelegation setzt sich aus je zwei Mitgliedern der Finanzkommissionen, der Geschäftsprüfungskommissionen und der Kommissionen für Verkehr und Fernmeldewesen beider Räte zusammen. Unterstützt werden wir vom Sekretariat der parlamentarischen Aufsicht über Finanzen und Alptransit.
Im Rahmen der parlamentarischen Oberaufsicht hat die Neat-Aufsichtsdelegation zu beurteilen, ob und wie der Bundesrat seine Aufsichtsfunktionen über den Bau der Neuen Eisenbahn-Alpentransversale wahrnimmt. Unsere Oberaufsicht erfolgt selektiv und setzt Schwerpunkte. Die Neat-Aufsichtsdelegation hat gesetzlich definierte Handlungsinstrumente. Sie kann zu Beratungsgegenständen der parlamentarischen Kommissionen Anträge stellen und zu diesen auch wiederum Stellung nehmen. Ebenfalls können Empfehlungen an die Behörden abgegeben werden, was auch das am häufigsten genutzte Instrument der Neat-Aufsichtsdelegation ist. Empfehlungen wie auch Stellungnahmen werden veröffentlicht, sofern dem keine schützenswerten Interessen entgegenstehen. So umfasst auch der Bericht zur vorliegenden Berichtsperiode die wesentlichen Projektentwicklungen der Neat in den Bereichen Leistungen, Kosten, Finanzen, Termine und Risiken. Er stützt sich daher auf die Feststellungen, Risikoabschätzungen und Beurteilungen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) und bewertet all dies aus der Perspektive der Oberaufsicht.
Zu den Projekten: Insgesamt verlaufen die Arbeiten am Gotthard-Basistunnel im Rahmen des Zeitplans, die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels wird unverändert auf Dezember 2016 prognostiziert. Mit dem Projektfortschritt hat sich die Sicherheit bezüglich der Einhaltung von Terminen und Kosten weiter erhöht. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme bestehen jedoch bei der Bahntechnik und den Inbetriebsetzungsarbeiten immer noch Risiken.
Ein Teil der gelieferten und eingebauten Entwässerungsrohre im Gotthard-Basistunnel entspricht nicht den werkvertraglichen Anforderungen an die Dauerhaftigkeit. Ein Ausbau steht aufgrund der Untersuchungsergebnisse eines durch die Alptransit Gotthard AG (ATG) eingesetzten Sachverständigen nicht zur Diskussion. Zurzeit laufen Verhandlungen zwischen der ATG und den Vertragspartnern betreffend die von der ATG eingereichte Mängelrüge. Die Neat-Aufsichtsdelegation wird die weitere Entwicklung aufmerksam weiterverfolgen.
Zum Ceneri-Basistunnel: Einer der zentralen Schwerpunkte für die Oberaufsicht war in der Berichtsperiode die Vergabe der Bahntechnik für den Ceneri-Basistunnel. Bereits im Rahmen der Ausschreibung hat die Neat-Aufsichtsdelegation auf die hohen Termin- und Kostenrisiken hingewiesen, die sich aus einem blockierten Vergabeverfahren für den Ceneri-Basistunnel ergeben könnten. Nach der Vergabe von zwei Bahntechnik-Losen im August 2013 wurde gegen beide [PAGE 1124] Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht eingereicht. Das Gericht gewährte beiden die aufschiebende Wirkung. Ende 2013, nach Gewährung der aufschiebenden Wirkung, richtete die Neat-Aufsichtsdelegation eine Empfehlung an das UVEK. Sie verlangte von der Vorsteherin zu prüfen, auf welche Weise das Departement zu einem raschen Abschluss des Vergabeverfahrens beitragen könne. Sie sprach sich zudem dafür aus, dass die seit 2009 sistierte Revision des Bundesgesetzes über das öffentliche Beschaffungswesen rasch wieder aufgenommen werden sollte. Mitte April 2014, nach der teilweisen Gutheissung der Beschwerden durch das Bundesverwaltungsgericht und dem Abbruch der Ausschreibung und nach dem Neuausschreibungsentscheid des Verwaltungsrates der ATG, sind die Termin- und Kostenrisiken, die durch den Bund getragen werden, erheblich gestiegen.
Die Neat-Aufsichtsdelegation zeigte sich anlässlich ihrer Apriltagung über die Situation sehr besorgt und erkannte dringenden Handlungsbedarf. Dem BAV gegenüber brachte sie zum Ausdruck, dass sie die weiteren Schritte im Rahmen seiner operativen Projektaufsicht und -steuerung eng begleite. Ferner forderte sie das BAV schriftlich auf, dafür zu sorgen, dass die ATG alle möglichen Szenarien, deren Auswirkungen auf Kosten und Termine sowie alle erforderlichen Massnahmen zur Minimierung der Risiken detailliert und verlässlich abklären und diese in einem schriftlichen Bericht zuhanden der Neat-Aufsichtsdelegation festhalten würde.
Neben den Abklärungen der ATG erwartet die Neat-Aufsichtsdelegation im Bericht auch eine Beurteilung des BAV aus der Perspektive der Projektaufsicht. Diese soll Auskunft geben, ob aus Sicht des BAV der geplante Termin für die Inbetriebnahme des Ceneri-Basistunnels eingehalten werden kann, mit welchen Risiken und Auswirkungen eine Verschiebung verbunden wäre und wie sich allfällige Mehrkosten auf die Endkostenprognose des BAV für die Neat auswirken würden. Der Bericht wird im kommenden August vorliegen und von der Neat-Aufsichtsdelegation an deren ordentlicher Sitzung vom 26./27. August 2014 behandelt. Seitens der Oberaufsicht wird die Neat-Aufsichtsdelegation die Neuvergabe der Bahntechnik-Lose - das sind die letzten grossen Lose der Neat - weiterhin mit hoher Aufmerksamkeit begleiten. Sie hat zudem beschlossen, ihre Erkenntnisse aus den grossen Neat-Vergaben im Rahmen der anstehenden Revision des Beschaffungsrechts des Bundes einzubringen.
Bezüglich Arbeitsbedingungen und Arbeitssicherheit stellt die Neat-Aufsichtsdelegation eine weiterhin gute Situation fest. Die betroffenen Stellen setzen die nötigen Massnahmen konsequent um, neuen Risiken wird in angemessener Weise Rechnung getragen.
Der im Gotthard-Basistunnel angelaufene Versuchsbetrieb mit hohen Zugsgeschwindigkeiten und die zunehmende Komplexität der Bauabläufe am Ceneri führen zu neuen Unfallgefahren und stellen die Verantwortlichen bezüglich Arbeitssicherheit vor grosse Herausforderungen. Der Unfallprävention ist von allen Beteiligten weiterhin höchste Priorität einzuräumen.
Die Neat-Aufsichtsdelegation hat mit Genugtuung zur Kenntnis genommen, dass das BAV seine Kostenprognose für die Neat im Jahre 2013 um 185 Millionen Franken auf 18,5 Milliarden Franken senken konnte. Dies ist auf zwei gegenläufige Faktoren zurückzuführen.
Einerseits hat die Summe aller Kostenprognosen der Ersteller im Jahre 2013 um 78 Millionen auf 17,973 Milliarden Franken zugenommen, nachdem diese Summe im vergangenen Jahr um 72 Millionen reduziert werden konnte. Auf der Achse Gotthard sind 39 Millionen, bei den Streckenausbauten Achse Gotthard 36 Millionen, bei der Achse Lötschberg 1,5 Millionen und bei den Ausbauten St. Gallen-Arth-Goldau 1,5 Millionen Franken Mehrkosten zu verzeichnen. Während die Kostenprognose des Gotthard-Basistunnels um 19 Millionen reduziert werden konnte, sind beim Ceneri-Basistunnel Mehrkosten von 58 Millionen in der Prognose enthalten.
Andererseits konnte das BAV aufgrund einer günstigeren Risikoeinschätzung seinen Risikozuschlag um 263 Millionen Franken reduzieren. Weitere gewichtige Faktoren sind Mehrkosten bei der Vergabe und Ausführung, geologisch oder bautechnisch bedingte Änderungen sowie Verbesserungen für die Bevölkerung und die Umwelt.
Bei der Neat-Achse Lötschberg konnten seit 1998 durch Projektoptimierungen vom BAV anerkannte Kompensationen im Umfang von gut 126 Millionen Franken, das sind 3 Prozent der Kostenprognose Achse Lötschberg, realisiert werden. Bei der Achse Gotthard waren es Kompensationen im Umfang von 366 Millionen Franken, das sind 2,8 Prozent. Gut die Hälfte der gesamten Kompensationen von 492 Millionen Franken entfallen auf den Gotthard-Basistunnel, ein Viertel auf die Achse Lötschberg, 13 Prozent auf den Ceneri-Basistunnel und 10 Prozent auf die Streckenausbauten Achse Gotthard.
Die Neat-Aufsichtsdelegation teilt die Einschätzung des BAV, dass Kompensationen nur noch im geringen Ausmass möglich sind. Sie erwartet von den Projektverantwortlichen trotz des teilweise fortgeschrittenen Projektstands, bei Bau, Ausrüstung, Bahntechnik, Inbetriebsetzung, Betriebsvorbereitung und Bahnstromversorgung weiterhin, dass sie Optimierungen prüfen und diese umsetzen, auch wenn es sich im Vergleich zu den Gesamtkosten der Bauwerke um kleine Beträge handelt.
Ende 2013 weist die Risikoanalyse des BAV für das Gesamtvorhaben Neat ein Chancenpotenzial, also mögliche Einsparungen, von rund 0,7 Milliarden Franken aus - im Vorjahr war es noch 1 Milliarde Franken. Sie weist ein Gefahrenpotenzial, also mögliche Mehrkosten, von rund 0,4 Milliarden Franken aus - im Vorjahr waren es 0,5 Milliarden Franken. Gegenüber dem Vorjahr schätzt das BAV das Chancenpotenzial um 0,3 Milliarden Franken und das Gefahrenpotenzial um 0,1 Milliarden Franken geringer ein.
Der vom Parlament beschlossene Neat-Gesamtkredit beträgt seit Herbst 2008 unverändert 19,1 Milliarden Franken. Davon hat der Bundesrat 1,42 Milliarden Franken des Verpflichtungskredits "Achse Gotthard" und 340 Millionen Franken des Verpflichtungskredits "Reserven" noch nicht freigegeben. Das BAV geht weiterhin davon aus, dass die Neat unter Berücksichtigung von Teuerung, Mehrwertsteuer und Bauzinsen bis zum Projektabschluss rund 24 Milliarden Franken - das ist der effektive Preisstand - kosten wird. Die Neat-Aufsichtsdelegation erachtet diese Schätzung aus heutiger Sicht nach wie vor als plausibel.
Für eine wirkungsvolle Verlagerung des Güterverkehrs auf die Schiene kommt den Zufahrtsstrecken zur Neat grosse Bedeutung zu. Bei den Nordzufahrten erweisen sich die zahlreichen Forderungen nach Verbesserungen in der Linienführung sowie die immer noch fehlenden Finanzierungsvereinbarungen für einzelne Abschnitte als grösster Risikofaktor für Verzögerungen. Die Neat-Aufsichtsdelegation hat im letztjährigen Tätigkeitsbericht ihre Skepsis zum Ausdruck gebracht, ob das Ziel 2025 erreicht werden kann. Die Entwicklungen im Jahr 2013 vermögen diese Bedenken nicht zu zerstreuen.
Bezüglich der Südanschlüsse nahm die Neat-Aufsichtsdelegation zur Kenntnis, dass die vom Parlament verabschiedete Botschaft zum 4-Meter-Korridor es ermöglichte, mit Italien eine Finanzierungsvereinbarung für die Luino-Linie abzuschliessen. Damit wurde eine wichtige Voraussetzung für die Weiterführung des 4-Meter-Korridors bis zu den Verladeterminals in Italien geschaffen.
Damit bleibt mir nur noch, für die gute Zusammenarbeit mit allen Involvierten dieses eindrücklichen Jahrhundertprojektes zu danken. Es zeigt sich, wie durch ein gutes Zusammenspiel unzähliger Menschen, Betriebe und Behörden Ergebnisse erzielt werden können, welche unsere Gesellschaft langfristig prägen werden.