Fluri Kurt · Nationalrat · 2014-09-18
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · FDP-Liberale Fraktion · 2014-09-18
Wortprotokoll
Dem Initianten geht es um zweierlei, nämlich erstens um die Frage der Angleichung von Landesrecht und zweitens um die Angleichung der Auslegung völkerrechtlicher Verträge.
Die Kommission empfiehlt Ihnen mit 14 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.
Was die Angleichung von Landesrecht betrifft, so ist auf das schweizerische Staatsvertragsrecht hinzuweisen, das seit 2003 gilt. Der Hinweis auf den Vorstoss aus dem Jahre 1996 ist unter diesen Umständen nicht mehr ganz aktuell. Mit der Änderung dieser Bestimmungen und der Einführung des Staatsvertragsreferendums ist nämlich garantiert, dass - im Sinne der Parallelität der internationalen und der innerstaatlichen Rechtsetzung bezüglich der Umsetzung von Völkerrecht - die völkerrechtlichen Verträge gemäss innerschweizerischer Hierarchie umgesetzt werden. Wichtige rechtsetzende Bestimmungen sind innerschweizerisch auf Gesetzesstufe zu erlassen, und völkerrechtliche Verträge mit derartigen wichtigen Bestimmungen sind ebenfalls dem Referendum zu unterstellen. Diese Parallelität gilt auch für das obligatorische Referendum. Somit ist das Anliegen der Initiative, was die Angleichung von Landesrecht betrifft, aus Sicht der Mehrheit der Kommission erfüllt.
Bezüglich der Angleichung der Auslegung völkerrechtlicher Verträge ist nach Meinung der Mehrheit der Kommission festzuhalten, dass die Rechtsauslegung Aufgabe der rechtsanwendenden und nicht der rechtsetzenden Behörde ist. Wir, der Gesetzgeber, können nicht alle Einzelfälle voraussehen. In jedem Gesetz und in jedem völkerrechtlichen Vertrag gibt es sogenannte unbestimmte Rechtsbegriffe oder unbestimmte Gesetzesbegriffe, die im Einzelfall dann nach anerkannten Auslegungsregeln interpretiert werden müssen. So ist darauf hinzuweisen, dass ein einzelnes Urteil eines Gerichtes auch noch keine Rechtspraxis bildet; dazu braucht es eben mehrere Urteile. Unter diesen Umständen ist die Mehrheit der Kommission der Auffassung, dass die Angleichung der Auslegung völkerrechtlicher Verträge ebenso wenig festgelegt werden kann wie die Auslegung binnenstaatlicher Gesetze.
Somit empfiehlt Ihnen die Kommission mit 14 zu 7 Stimmen, dieser Initiative keine Folge zu geben.