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Rutz Gregor A. · Nationalrat · 2014-09-18

Rutz Gregor A. · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-18

Wortprotokoll

Worum geht es bei diesem Vorstoss? Es geht nicht darum - weder bei diesem Vorstoss noch beim Vorstoss 13.456, wie dies der Kommissionsberichterstatter französischer Sprache darzustellen versucht hat -, dass wir das Rechtssystem über den Haufen werfen wollen, dass wir nachher nicht mehr im Europarat mitmachen könnten usw. Ich bitte Sie, mit diesen Räubergeschichten aufzuhören und wirklich anzusehen, worum es geht.

Wir haben eine immer grössere Zahl von Rechtsbestimmungen, von Gesetzen, von Verträgen, von Konventionen, und wir müssen uns fragen, wie wir diese in unserem Land umsetzen. Das werden Sie ja hoffentlich nicht bestreiten; Sie sehen auch, wie die Amtliche Sammlung immer dicker wird und was wir hier tagein, tagaus alles beschliessen. Es stellt sich diese Frage vor dem Hintergrund, dass wir als direkte Demokratie immer wieder Volksentscheide haben, bei welchen wir entscheiden müssen, wie diese umzusetzen sind. Wir stehen immer häufiger vor der Situation, dass wir Entscheide treffen und es nachher heisst: "Wir können diese nicht umsetzen, weil ..." Das geht in einer direkten Demokratie nicht. Da stellt sich mit Fug und Recht die Frage, wie man in solchen Situationen vorgeht.

Der Vorschlag von Kollege Stamm ist eine einfache, verständliche und überzeugende Lösung: Wenn innerstaatlich etwas beschlossen wird, sind in der Folge nachher internationale Verträge anzupassen. Oder umgekehrt: Wenn man über einen internationalen Vertrag abstimmt, dann müssen entsprechend die Gesetze, welche anders lauten, geändert werden.

Es geht hier nicht zuletzt auch um den Standort Schweiz. Warum ist unser Standort so attraktiv? Weil wir Rechtssicherheit und Stabilität haben und damit ein gutes Investitionsklima schaffen können und ein attraktiver Standort für Unternehmungen sind. Diese Fragen spielen hier auch hinein.

Wenn dagegen argumentiert wird, man könne das nicht generell so regeln, dass jüngeres Recht älterem vorgehe, dann frage ich: Wie wollen Sie es dann regeln? Es ist ein anerkannter, bekannter Rechtsgrundsatz, der sich wirklich bewährt hat: "Lex posterior derogat legi priori." Ihre Reaktion zeigt aber ein bisschen, wie hier drin Recht gesetzt wird, wenn Sie sagen, diesem Grundsatz könne man halt nicht immer nachleben, ab und zu müsse man es anders machen. Ja, wie machen Sie es dann? Gilt dann das Gesetz, das Ihnen besser gefällt, oder gilt gerade das nicht, wo Sie auf der anderen Seite gestanden haben? Wie auch immer: Zuverlässigkeit und Rechtssicherheit erhalten Sie dann, wenn Sie die bewährten Grundsätze konsequent einhalten. Darum ist es richtig, dass wir uns diese Fragen stellen. Es sind nicht Fragen, um unser Rechtssystem auf den Kopf zu stellen. Es geht um die Frage, wie wir die Rechtssicherheit beibehalten, wie wir sie wieder stärken und wie wir etwas Gescheites für den Standort Schweiz machen.

Es geht auch nicht um Menschenrechte. Wir haben das hier schon mehrmals diskutiert, auch vor einer Woche. Noch einmal: Zwingendes Völkerrecht bleibt zwingendes Völkerrecht, das wurde auch gar nie von jemandem hier drin bestritten. Das ist auch richtig so. Zudem - es sei einmal mehr gesagt - galten die Grundrechte in der Bundesverfassung schon, lange bevor die Europäische Menschenrechtskonvention geschrieben wurde. Sie sind auch nicht bestritten. Sie sind auch darum so stark, weil wir sie nicht bestreiten, weil wir sie aus freiem Willen beschlossen haben und weil wir zu ihnen stehen. Darum geht es hier nicht. Aber es geht um Konflikte zwischen verschiedenen Rechtsnormen. Da können Sie auch nicht einfach sagen, wie es in den Erwägungen der Kommission heisst, es sei besser, Konflikte zwischen verschiedenen Rechtsnormen bereits beim Erlass derselben zu vermeiden. Wenn Sie so vorgehen wollen, dann können wir gerade offen sagen, dass es dann kein Initiativ- und Antragsrecht mehr gibt, weil alles irgendwo schon geregelt ist. Es ist aber das Wesen der Demokratie, dass man alle Fragen stellen darf, alle Fragen stellen soll, um auch immer wieder das eigene System zu hinterfragen, und dann beschliessen können soll. Und dieser Beschluss muss nachher auch Geltung haben.

Die parlamentarische Initiative Stamm will eine bewährte Praxis des Bundesgerichtes wieder etwas mehr in den Vordergrund rücken. Es ist ein Ablauf, der unseres Erachtens tauglich ist, um Rechtssicherheit zu schaffen.

Vor diesem Hintergrund bitte ich Sie, dieser Initiative Folge zu geben.