Killer Hans · Nationalrat · 2015-03-12
Killer Hans · Nationalrat · Aargau · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2015-03-12
Wortprotokoll
Mein Postulat hat das Thema "Stromverbrauch als Bewilligungskriterium für Heizsysteme". Ich bitte Sie um Annahme, weil damit Ungerechtigkeiten vermieden werden können und weil es durchaus sachliche Gründe gibt für die Anwendung von intelligent konstruierten Elektroheizungen.
Die Gebäude und ihre Heizsysteme sind für Energieoptimierungen und Energieeinsparungen in erster Linie geeignet. Das geschieht in erster Priorität mit verbesserter Dämmung, [PAGE 339] um unnötige Verbräuche und Verluste zu vermeiden. Aber auch bei der Haustechnik sind grosse Einsparungen möglich. Die Energiestrategie hat als oberste Priorität das Ziel, den Ersatz von fossilen Energieträgern zur Reduktion der Auslandabhängigkeit bei Gas und Öl, aber auch die Reduktion von CO2-Belastungen zugunsten unseres Klimas zu fördern. Daher gilt es, bestehende fossile Heizungen zu ersetzen. Dabei steht die Elektrowärmepumpenheizung im Vordergrund. Entsprechende Publikationen des Bundesamtes für Energie (BFE) zeigen die Sympathien. "Effizient heizen mit Strom? Nur mit Wärmepumpe!" Das ist eine Publikation des BFE.
Wärmepumpen sind in der Lage, aus einem Medium - Erdreich, Luft oder Wasser - Energie zu gewinnen. Dies ist immer mit Stromverbrauch verbunden - je weniger warm das Medium ist, umso grösser ist der Bedarf an Elektrizität. Dass unser elektrischer Strom mit unserem Strommix in Bezug auf CO2-Belastungen einen hervorragenden Ruf hat, wird bei uns als selbstverständlich betrachtet und bleibt meist unerwähnt. Unsere Produktion ist zu über 90 Prozent CO2-frei. Wir müssen nun versuchen, die ebenfalls praktisch CO2-freie Produktion von Energie aus Kernkraft durch eine ebenfalls umweltneutrale oder CO2-freie Produktion zu ersetzen. Nur dann macht der Ausstieg aus der Kernenergie überhaupt Sinn.
Wenn wir also anstreben, auch künftig ohne Umweltbelastungen Gebäude zu heizen, müssen wir versuchen, den Strom auch in diesem Bereich sinnvoll und rationell einzusetzen. Die bereits erwähnten Wärmepumpen sind ein Weg dazu, dies vor allem bei Neubauten, wo das ganze Heizsystem entsprechend konzipiert und ausgelegt werden kann. Bei bestehenden Bauten, wo noch elektrische Einzelspeicheröfen im Einsatz sind, wo die Raumwärme in jedem Raum erzeugt wird und wo keine Wärmeverteilung zu Radiatoren oder keine Fussboden-Wärmezirkulation existiert, ist es bei vernünftigem Aufwand nicht möglich, das Heizsystem zu wechseln. Dort sind Wärmepumpen nicht denkbar, also ist offensichtlich, dass bei bestehenden Gebäuden, wo Infrastrukturen wie Gasversorgung oder befestigte Zufahrten für Brennmaterial nicht vorhanden sind oder wo die Warmwasserverteilung baulich nicht möglich ist, eine energieeffiziente Elektroheizung das Sinnvollste ist. Dies gilt auch für nur temporär benutzte Gebäude oder abgelegene Bauten. Voraussetzung für eine solche Anwendung ist natürlich die Effizienz des Systems.
Da auch bei Luft-Wasser-Wärmepumpen in der kalten Jahreszeit der Stromverbrauch erheblich ist, scheint es durchaus angebracht zu sein, bei der Beurteilung der Heizsysteme den Stromverbrauch als das entscheidende Kriterium anzuwenden. Also ist die Behauptung zu hinterfragen, dass Wärmepumpen stets ideal und elektrische Widerstandsheizungen stets schlecht, weil energieintensiv, sind. Entsprechende Vergleichsversuche laufen. Dabei scheinen in erster Linie die Infrarotheizkörper in der Lage zu sein, in der Heizphase als sehr stromeffizient zu bestehen.
Mein Postulat verfolgt genau dieses Ziel. Der Bundesrat soll beauftragt werden zu prüfen, inwieweit der Stromverbrauch als Beurteilungskriterium für den erlaubten Einsatz von Elektroheizungen hinzugezogen werden kann, ganz im Sinne der CO2-Reduktion, der Effizienzziele und der Energieoptimierungen im Gebäudebereich.
Ich bitte Sie um Annahme meines Postulates.