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Böhni Thomas · Nationalrat · 2015-03-12

Böhni Thomas · Nationalrat · Thurgau · Grünliberale Fraktion · 2015-03-12

Wortprotokoll

Seit dem letzten Wochenende wissen wir, dass es Lenkungsabgaben im Energiebereich nicht einfach haben werden. Auch KEV-Gelder sollen gemäss Energiestrategie langfristig wegfallen. In letzter Zeit habe ich auch öfter gehört, dass die Energiepolitik ein Weg der kleinen Schritte sein soll. Dieser Meinung bin ich nicht. Meine Motion ist jedoch ein kleiner Schritt in die richtige Richtung.

Die Motion hat zum Ziel, die Grundgebühren bei Stromzählern zu senken. Die Mehrheit der Schweizer Stromversorgungsunternehmen verlangt von ihren Kunden unabhängig vom Stromverbrauch eine Grundgebühr. Bei Kunden mit niedrigem Verbrauch macht dies rasch 30 Prozent der gesamten Stromkosten aus, und bei kleineren Mietwohnungen können das sogar Fixkosten von 50 Prozent sein. Bei Kunden mit hohem Stromverbrauch fallen die Grundgebühren hingegen kaum ins Gewicht. Somit wird der durchschnittliche Strompreis mit jeder Kilowattstunde, die man verbraucht, günstiger. Kunden, die Strom sparen, werden so bestraft. Dies widerspricht dem Ziel einer sparsamen, rationellen Energienutzung.

Diese Situation droht sich nun deutlich zu verschärfen, da die Grundgebühren stetig steigen. Es ist unbestritten, dass die Elektrizitätswerke, insbesondere die Netzbetreiber, für die Finanzierung der sogenannten Fixkosten auf Abgaben angewiesen sind. Diese Abgaben sollen jedoch minimiert werden. Deshalb sollen die relevanten Gesetzesartikel dahingehend angepasst werden.

Der Bundesrat lehnt dies jedoch ab, einerseits mit der Begründung der zu kleinen Wirkung. Andererseits betont der Bundesrat, dass die Verteilnetzbetreiber eine Senkung der Grundgebühr bereits auf freiwilliger Basis vornehmen können. Der Bundesrat räumt jedoch ein, dass er bereit ist, entsprechende Massnahmen zu ergreifen, wenn sich dieses Problem verschärft.

Frau Bundesrätin, wir erleben es gerade: Aktuell steigen die Stromzähler-Grundgebühren von einem Jahr zum anderen um rund 20 Prozent, je nach Gegend, und dies, obwohl Stromzähler wie andere elektronische Geräte stets günstiger werden und wir keine Inflation und historisch tiefe Zinsniveaus haben. Es gibt also keinen Grund für einen Aufschlag, und trotzdem werden die Grundgebühren erhöht. Eine Senkung der Stromzähler-Grundgebühren hat insbesondere auch den Vorteil, dass nicht eine missbräuchlich grosse Zahl von Zählerstellen eingerichtet wird, wenn es der Stromabsatz oder die Stromeinspeisung nicht rechtfertigen.

In meiner Motion geht es auch darum, den administrativen Aufwand zu senken. Diese Praxis hat sich in einigen Schweizer Energieversorgungsunternehmen - EWZ Zürich, IWB Basel oder SIL Lausanne - bestens bewährt. In unserer Energiepolitik tun wir gut daran, Massnahmen, die uns nichts kosten, aber doch eine lenkende Wirkung haben, umzusetzen, und zudem kann auch der Verwaltungsaufwand gesenkt werden, wenn nicht unnötig Stromzähler installiert werden.

Zuletzt möchte ich noch ein Beispiel nennen: Würde eine Stromzählergebühr von aktuell 12 Franken pro Monat auf 2 Franken gesenkt, würde der Strom für einen Haushalt um 1, 2 oder 3 Rappen pro Kilowattstunde verteuert. Entsprechend attraktiv würde das Stromsparen, und auch der Eigenverbrauch von erneuerbarem Strom würde attraktiver. Dies ist ganz wichtig im Rahmen der neuen Regelung der Einmalvergütung von Solarstromanlagen. Wollen wir im Laufe der Zeit auch diese Förderung abschaffen, müssen wir die Rahmenbedingungen dazu schaffen. Es sollten primär solche Rahmenbedingungen geschaffen werden, die uns nichts kosten!

Ich bitte Sie deshalb, meine Motion zu unterstützen.