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Binder Max · Nationalrat · 2001-11-27

Binder Max · Nationalrat · Zürich · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-27

Wortprotokoll

Wir haben die Diskussion zu diesem Thema eigentlich schon am 21. Juni 2001 recht ausführlich geführt. Trotz dem Entscheid des Ständerates haben sich die Fakten nicht verändert: Mit der Änderung des Strassenverkehrsgesetzes geht eine Verschärfung der Ausbildung der Neulenker einher. Mit der Regelung der Erteilung des Ausweises auf Probe während dreier Jahre installieren wir neu ein Instrument, das die Neulenker motivieren wird, alles daranzusetzen, dass sie nicht in den detaillierten Bestimmungen des neuen Artikels 15a hängen bleiben. Zu dieser Neuerung sagen auch wir uneingeschränkt Ja. Darüber hinaus aber alle zu verpflichten, im Anschluss an die hoffentlich auf dem Fundament einer modernen, umwelt- und sicherheitsgerechten Fahrausbildung erfolgreich absolvierten Prüfung eine Zusatzausbildung zu machen, geht uns zu weit. Artikel 15a ist genügend Anreiz, sich im Verkehr verantwortungsvoll zu verhalten, müssen die Lenker mit Ausweis auf Probe bei Übertretungen doch immerhin mit Ausweisentzug und anschliessend mit verlängerter Probezeit rechnen. Laut Aussage eines Vertreters der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (BfU) geraten 60 Prozent der Neulenker bereits in den ersten neun Monaten in eine schwierige Situation, 13 Prozent verursachen in dieser Zeit einen Unfall. Die Botschaft sagt aber auch aus, dass eine solche Zusatzausbildung frühestens nach sechs, eher nach zwölf Monaten zu erfolgen habe. Wenn die Aussage stimmt, dass eben 60 Prozent der Neulenker bereits in den ersten neun Monaten Probleme haben, dann stimmt etwas nicht an der Grundausbildung, oder aber die Weiterbildungskurse müssen bereits früher einsetzen.

Wir haben bei dieser Revision des Strassenverkehrsgesetzes die Hürden wesentlich erhöht. Auch setzen wir eine relativ niedrige Hürde für eine zwingende Weiterbildung.

Nicht zwingend ein Unfall, wie uns immer wieder unterstellt wird, sondern bereits eine Widerhandlung gegen die Strassenverkehrsvorschriften, die zu einer Verwarnung führt, verpflichtet zu einer Weiterbildung. Das ist dann allerdings nicht mehr mit einer Kann-Formulierung verankert, sondern zwingend formuliert. Wer also eine leichte Widerhandlung verübt, die zu einer Verwarnung führt, der wird zwingend zu einem solchen Weiterbildungskurs aufgeboten.

Wir meinen, es sei falsch, alle über den gleichen Leisten zu schlagen. Es ist falsch, auch jene über einen Leisten zu schlagen, die ihre Führerprüfung absolviert haben und ihr Fahrzeug rechtens und, während dreier Jahre, auf Probe führen und sich nichts zu Schulden kommen lassen. Diese sollen nicht zu einer Weiterbildung aufgeboten werden, sondern sollten eigentlich angesichts ihrer verantwortungsvollen Fahrweise honoriert werden. Wir erachten es immer noch als eine Strafaktion, wenn jemand, der sich richtig verhält, verpflichtet wird, etwas Zusätzliches zu tun.

In diesem Sinne bitten wir Sie, unserer Minderheit zuzustimmen. Wir tun dies im Wissen darum, dass eine rechte Verschärfung bereits genügt, die vor allem auch präventiven Charakter hat und vor allem das Verantwortungsbewusstsein der Neulenker fördert.

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