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Niederberger Paul · Ständerat · 2014-11-27

Niederberger Paul · Ständerat · Nidwalden · Fraktion CVP-EVP · 2014-11-27

Wortprotokoll

Den Überlegungen des Bundesrates kann ich folgen. Mit seinen Schlussfolgerungen allerdings bin ich absolut nicht einverstanden. Der Bundesrat bestätigt klar, dass weder die Arbeitgeber noch die AHV die unterjährigen Meldungen bei jedem Stellenwechsel brauchen. Es ist deshalb konsequent und im Sinne des Bürokratieabbaus, diese Vorschriften in der Verordnung über die Alters- und Hinterlassenenversicherung zu streichen. Der Bundesrat erklärt sodann, dass es für die Umsetzung der bestehenden Ausländergesetzgebung und der Schwarzarbeitsbekämpfung klare Meldungen der Arbeitgeber brauche. Ja, das sehe ich auch so, aber ausländerrechtliche Meldungen sollen gezielt an die Migrationsämter gehen, und arbeitsmarktliche Meldungen sollen an die Arbeitsmarktbehörden gehen.

In seiner Stellungnahme erwähnt der Bundesrat, dass die KMU neu nun sogar mit Sanktionen - ich nehme an, dass damit wohl strafrechtliche Folgen gemeint sind - rechnen müssen. Das muss aber gut überlegt werden. Solche Fragen können dann in der vom Bundesrat angekündigten Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit geprüft, datenschutzrechtlich sauber verankert und geklärt werden. Dafür sind jedoch, wie es der Bundesrat in seiner Stellungnahme ja klar sagt, keine Meldungen an die AHV-Behörden notwendig. Alle Arbeitgeber, auch solche ohne ausländisches Personal, müssen bei jeder Personalfluktuation unnötige Meldungen machen, und zwar innert Monatsfrist ab Stellenantritt.

Gemäss Bundesamt für Statistik gibt es in der Schweiz 572 000 Betriebe mit insgesamt über 4,5 Millionen Angestellten. Hunderttausende dieser KMU und über 3 Millionen Angestellte sind nicht von ausländerrechtlichen Fragen betroffen. Unnötige Ausweise auszustellen und millionenfach unnötige Dauermeldungen zu verlangen macht weder für die Firmen noch für die AHV Sinn.

Aus diesen Überlegungen heraus bitte ich Sie, diese Motion anzunehmen.