de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-09-09
de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-09
Wortprotokoll
Mein Vorredner, Herr Steiert, hat soeben vom Rechtsstaat gesprochen, der in seinen Augen den Minderheitsantrag rechtfertigt. Wenn Sie die Fahne anschauen, sehen Sie, wo die Differenz zwischen Mehrheit einerseits und Minderheit beziehungsweise Bundesrat und Ständerat andererseits liegt. Die Mehrheit will, dass entsprechende sichernde Massnahmen, um welche es hier geht, dann zur Anwendung kommen, wenn gegen die Bestimmungen dieses Gesetzes und des KVG in schwerwiegender Weise verstossen wird. Bei den sichernden Massnahmen geht es gemäss Absatz 2 um die freie Verfügung über die Vermögenswerte einer Krankenkasse, es geht um die Sperrung von Vermögenswerten einer Krankenkasse, und es geht darum, dass Befugnisse von Amtes wegen teilweise oder ganz Dritten übertragen werden. Es geht weiter darum, den gesamten Versicherungsbestand einer anderen Krankenkasse zu übertragen, es geht um die Abberufung der leitenden Organe, sowohl auf operativer wie auf strategischer Ebene, und es geht um Prämienerhöhungen, Sanierungspläne und Insolvenzerklärungen. All das sind schwerwiegendste Eingriffe in die unternehmerische Gestaltungsfreiheit der entsprechenden Versicherungsunternehmen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass lediglich die Formulierung "die Bestimmungen dieses Gesetzes und des KVG nicht einhält" - wenn also irgendeine dieser Bestimmungen, die wir alle vorher beraten haben, nicht eingehalten wird - diese staatlichen Eingriffe in die unternehmerische Freiheit rechtfertigen soll. Das kann nicht sein! [PAGE 1369]
Ich bitte Sie, der Mehrheit zu folgen, vernünftig zu bleiben und diese Eingriffe beziehungsweise dieses Instrumentarium nur freizugeben, wenn tatsächlich Gesetzesverletzungen "in schwerwiegender Weise" vorliegen.