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Kessler Margrit · Nationalrat · 2014-09-09

Kessler Margrit · Nationalrat · St. Gallen · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09

Wortprotokoll

Negative Ereignisse, wie sie seit der Einführung des KVG eingetreten sind, können mit einem griffigen Aufsichtsgesetz eliminiert werden. Wir haben es heute in der Hand, die vom Volk gewünschten Verbesserungen zu verabschieden. Deshalb kommt für die Grünliberalen eine Rückweisung nicht infrage.

Es stellt sich die Frage: Wollen wir, wie von der Minderheit I (de Courten) beantragt wird, die Aufsichtsregulierung ins KVG integrieren? Oder wollen wir nicht besser ein eigenständiges Gesetz schaffen?

Das KVG mit den entsprechenden Verordnungen ist überladen und seine Handhabung kompliziert. So enthält das KVG mehr als hundert Artikel. Ein eigenständiges Aufsichtsgesetz wird uns hier eine bessere Übersicht gewähren und wird deutlich besser lesbar sein. Ein eigenständiges Aufsichtsgesetz wird die Bevölkerung besser vor Exzessen schützen, wie sie in der Vergangenheit vorgekommen sind. Zur Erinnerung: Wegen wirtschaftlichen Schwierigkeiten musste die Krankenkasse Zurzach Ende 2002 ihre Tätigkeit einstellen. Die Krankenkasse KBV ging nach einem Betrugsskandal 2004 in Konkurs. Im Jahr 2012 wurde für die KPT-Verwaltungsräte ein vierjähriges Berufsverbot ausgesprochen. Die EGK teilte Ende 2012 eine Prämienerhöhung von 11 Prozent mit, weil sich die Chefs verkalkuliert hatten. Im November 2012 meldete die Supra Konkurs an, und zwischen 1996 und 2011 wurden in mehreren Kantonen zu hohe Prämien einkassiert und zu hohe Reserven gebildet.

Das alles ist für die betroffene Bevölkerung unverständlich. Es stellt sich die Frage: Wer ist für diese Misswirtschaft verantwortlich, und wer ist für die Aufsicht zuständig und verantwortlich? Mit einem eigenständigen und griffigen Aufsichtsgesetz können Missbräuche besser verhindert werden, und der Bundesrat kann damit seine Aufsichtspflicht besser wahrnehmen, um unsere Bevölkerung zu schützen.

Deshalb lehnt die grünliberale Fraktion die Rückweisung ab, bevorzugt ein separates Aufsichtsgesetz und stimmt in beiden Fällen der Mehrheit zu.

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