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de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-09-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-09

Wortprotokoll

Auch wir bitten Sie, hier dem Ständerat zu folgen. Frau Fehr hat ja eindrücklich dargelegt, wie komplex die Strukturen im Versicherungswesen sein können. Genau diesem Umstand hat der Ständerat bei seiner Korrektur der Bundesratsfassung Rechnung getragen.

Wenn wir hier zusätzlich zu den Krankenkassen, den privaten Versicherungsunternehmen, die dem Versicherungsaufsichtsgesetz unterstehen, den Rückversicherern und den gemeinsamen Einrichtungen nach Artikel 18 KVG auch noch die Versicherungsgruppen regulieren würden, würde dies zu Doppelspurigkeiten und Unklarheiten führen. In den Materialien ist für die Kommission auch klar ersichtlich gewesen, wie die einzelnen Aufsichtsfunktionen im Privatversicherungsbereich und in der obligatorischen Grundversicherung heute geregelt sind und dass da keine Lücken bestehen, die geschlossen werden müssten.

Der Ständerat hat das Konfliktpotenzial zwischen Finma und BAG ausführlich dargelegt und austariert und deshalb entsprechende Korrekturen vorgenommen. Dieses Konfliktpotenzial ergäbe sich automatisch, wenn das BAG zusätzlich in einer Gruppe mitbestimmen und Vorschriften zur Überwachung gruppeninterner Vorgänge, zum Risikomanagement, zu internen Kontrollsystemen, zur gruppenweiten Risikokonzentration usw. erlassen würde. Das wäre eine Doppelspurigkeit erster Güte, ein klares Exempel der Überregulierung, die bei diesem Gesetz angestrebt wird.

Ich bitte Sie, hier dem Ständerat zu folgen.

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