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de Courten Thomas · Nationalrat · 2014-09-09

de Courten Thomas · Nationalrat · Basel-Landschaft · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-09

Wortprotokoll

Bei Artikel 18 setzen wir dazu an, sehr massiv in die unternehmerische Gestaltung der Krankenversicherungen einzugreifen, indem wir ihre Verwaltungskosten und ihre Werbekosten gesetzlich festlegen wollen. Ich kann mir kaum einen anderen Bereich vorstellen, wo so etwas überhaupt denkbar wäre, dass wir etwa bei der Post oder bei der Suva die Werbekosten regulieren. Ich finde das unglaublich. Wir meinen hier, eine angeblich unlautere und widerrechtliche unternehmerische Steuerungsgrösse, die Verwaltungskosten und die Werbung, regeln zu müssen.

Wir sind grundsätzlich mit der Zielsetzung einverstanden, dass sich in der sozialen Krankenversicherung der Kostenanteil für Verwaltungs- und Werbekosten in einem vernünftigen Rahmen zur Tätigkeit bewegen sollte. Das ist für alle klar und unbestritten. Wir sehen das auch in der Praxis heute so verwirklicht, wenn wir das Verhältnis zwischen Verwaltungskosten und effektiver Leistung, die ausbezahlt wird, im Einzelfall pro Kasse anschauen. Also, wo ist da eigentlich das Problem? Ich vermute fast, es sei in der Vermittlertätigkeit oder in den lästigen Telefonanrufen der Vermittler. Selber habe ich zwar noch nie einen solchen Anruf erhalten. Aber es ist offenbar ein Problem, das die Bürger umtreibt.

Aus diesem Grunde habe ich auch die Branchenvereinbarung der Krankenversicherer und von Santésuisse im Sinne einer Selbstregulierung eigentlich begrüsst. Dann hat aber die Weko interveniert und hat diese Vereinbarung mit dem Argument umgeworfen, dass wir zuerst eine gesetzliche Grundlage schaffen müssten. Ich bin auch bereit, diesen Schritt zu machen. Die Formulierung des Ständerates reicht dafür aus. Weiter gehende Differenzen, die die Kommission des Nationalrates dazu schafft, bringen uns aber nicht wirklich weiter. Ich bitte Sie deshalb, dem Ständerat zu folgen.

Mit Absatz 2, wonach der Bundesrat die Kosten für die Werbung regeln kann, bin ich jedoch nicht einverstanden. Hier wird eine rote Linie der unternehmerischen Freiheit überschritten. Eine solche Bestimmung ist nämlich schlicht nicht umsetzbar. Wir hätten dann einen Maximalbetrag für Werbung, der in der Jahresrechnung einer Krankenkasse stehen darf, z. B. ausgedrückt in Prozenten der angeschlossenen Mitglieder oder des gesamten Verwaltungsaufwandes. Die Abgrenzung zwischen Grundversicherung und Zusatzversicherungen wird dabei nie und nimmer absolut möglich sein. Somit würden wir in einem weiteren Bereich gesetzlich gegen die freie Marktwirtschaft einschreiten, die auch auf der Werbung aufbaut.

Im Namen der SVP-Fraktion teile ich Ihnen noch mit, dass wir die Minderheitsanträge Clottu ablehnen.