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Weibel Thomas · Nationalrat · 2014-09-09

Weibel Thomas · Nationalrat · Zürich · Grünliberale Fraktion · 2014-09-09

Wortprotokoll

Unbestritten ist, dass die Aufsichtsbehörde externen Revisionsstellen zusätzliche Aufträge erteilen und besondere Prüfungen anordnen kann. Der Knackpunkt ist nun aber die Frage, wer die [PAGE 1367] Kosten für solche zusätzlichen Prüfungen der Versicherer trägt.

Die Mehrheit übernimmt die Regelung des Ständerates, welche aus dem Versicherungsaufsichtsgesetz übernommen worden ist. Das ist kohärent, auch wenn in diesem Saal mehrfach darauf hingewiesen worden ist, dass die Geschäftsfelder wenig vergleichbar sind.

Die Minderheit verlangt, dass der geprüfte Versicherer die Kosten nur dann tragen soll, wenn er mit dem Verdacht auf schwere Mängel Anlass dazu gegeben hat. Es wurde auch argumentiert, dass das Ergebnis der Regelung der Mehrheit, wonach die Aufsichtsbehörde in Ausnahmefällen Kosten erlassen kann, unklar und die Umsetzung heute intransparent ist.

Die SGK beantragt Ihnen mit 12 zu 10 Stimmen, dem Ständerat zu folgen und den Antrag der Minderheit Pezzatti abzulehnen.