Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2014-11-24
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2014-11-24
Wortprotokoll
Ich möchte Sie namens der Minderheit bitten, dem Nationalrat zu folgen. Der Nationalrat hat das totale Alkoholverkaufsverbot deutlich gestrichen, nämlich mit 114 zu 59 Stimmen.
Ich möchte auch betonen, dass für die Minderheit die Alkoholexzesse selbstverständlich nicht wünschenswert sind; wir verurteilen sie. Wir wünschen uns auch eine sinnvolle und wirksame Präventionspolitik und einen solchen Jugendschutz. Wir sind der Meinung, dass der Jugendschutz im Alkoholhandelsgesetz in Artikel 7 gewährleistet wird - dort haben wir die altersabhängigen Abgabebeschränkungen, mit den Altersgrenzen von 16 und 18 Jahren - sowie in Artikel 13, der ja eine Rechtsgrundlage für Testkäufe vorsieht. Diese Rechtsgrundlage ist notwendig, wenn man die altersabhängigen Abgabebeschränkungen wirkungsvoll durchsetzen will.
Wir sind auch der Auffassung, dass die Kantone und Gemeinden bereits heute die Möglichkeit haben, Alkoholverkaufsbeschränkungen zu erlassen. Es ist also auch eine Zuständigkeitsfrage. Wir wissen, dass zum Beispiel der Kanton Genf oder auch die Stadt St. Gallen eine solche Beschränkung kennt; das wurde in der Kommission diskutiert.
Ich habe in der Botschaft gelesen, dass es Kantone und Gemeinden gibt, die eine Bundeslösung bevorzugen; wir haben gehört, dass dies auch die Haltung der GDK ist. Allerdings frage ich mich, wie sich das dann zum Monitoringbericht "Föderalismus 2011-2013" verhält, den wir in der letzten Session von der KdK bekommen haben. In diesem Bericht monieren die Kantone zu Recht, dass immer mehr Kompetenzen von den Kantonen zum Bund verschoben werden. Das passt irgendwie nicht ganz zusammen. Ausserdem sind die Bedürfnisse ja auch verschiedenartig. In Appenzell Innerrhoden braucht es vielleicht nicht die gleichen Beschränkungen wie in der Stadt Zürich.
Mit einem Alkoholverkaufsverbot in der Nacht wird aus Sicht der Minderheit über das Ziel hinausgeschossen. Der Sprecher der Mehrheit hat gesagt, es gehe um den Jugendschutz - aber es geht eben nicht nur um Jugendliche, sondern es geht um die ganze Bevölkerung, und es geht um das ganze Land. Ich zitiere die Botschaft auf den Seiten 1432f.: "Dieses Verbot betrifft jede Form des Detailhandels, einschliesslich des Verkaufs über die Gasse (Take-away), des mobilen Verkaufs (z. B. Kurierdienste), des Internet- und des Kioskverkaufs. Auch bei Automaten ist sicherzustellen, dass zwischen 22 bis 6 Uhr keine Abgabe alkoholischer Getränke möglich ist." Das heisst also, dass zum Beispiel ein Tourist auf einem Campingplatz im Berner Oberland nach 22 Uhr am Kiosk des Campingplatzes kein Bier mehr kaufen kann. Das bedeutet auch, dass man sich früh entscheiden muss, wenn man sich vom Kurier eine Pizza mit einer Flasche Wein bestellt. Wie der Internetvertrieb dann genau unterbunden werden soll, dazu wurden noch keine Ausführungen gemacht.
Die Ergebnisse des Alkoholverkaufsverbots sind dort, wo es besteht, nicht eindeutig positiv. Der Kanton Genf, ich habe das erwähnt, kennt ein solches zwischen 21 und 7 Uhr. In St. Gallen ist der Alkoholverkauf während der Woche bis 22 Uhr und am Sonntag bis 21 Uhr erlaubt. In St. Gallen wie auch in anderen Städten stellt sich das Problem, dass sich Jugendliche vor Beginn der zeitlichen Verkaufsbeschränkung mit Alkohol eindecken. Dies hat laut einer Unterlage, die wir in der Kommission bekommen haben, die Folge, dass sie eher mehr einkaufen, als wenn jederzeit neuer Alkohol verfügbar wäre. Dieses sogenannte Vorglühen ist für viele Jugendliche ein fester Bestandteil des Ausgangs geworden und würde auch mit einem Verbot nicht verhindert. Die Jugendlichen finden kreative Lösungen, um sich anderweitig Alkohol zu besorgen. Ich glaube, die Einzigen, die Probleme hätten, nach 22 Uhr etwas zu kaufen, wären wir, die hier drinnen sitzen.
Gerne weise ich auch noch darauf hin, dass die Jugendorganisationen eindringlich gebeten haben, auf dieses Verbot zu verzichten. Die Jugendlichen möchten nicht bevormundet werden. Ich finde auch, dass wir den öffentlichen Raum nicht zu einer Sperrzone machen sollten. Die heutige Jugend verdient Vertrauen, sie ist weder besser noch schlechter, als wir es waren.
Der Bundesrat ist aus Sicht der Minderheit auch nicht ganz konsequent, wenn er hier einen Erlass eines totalen Alkoholverkaufsverbots unterbreitet. Der gleiche Bundesrat hat ja beispielsweise die Zollfreigrenze für Alkohol erhöht. Neu können Sie fünf Liter Wein zollfrei einführen. In den Grenzgebieten, das muss ich Ihnen sagen, ist der Alkoholeinkauf bei den langen Öffnungszeiten im grenznahen Ausland auch ein Kinderspiel. Auch die Städte sind nicht ganz konsequent, denn neuerdings werden dort ja sogenannte Cannabis-Clubs gefordert, in denen immerhin 10 Gramm pro Tag abgegeben werden können.
Ich möchte Sie namens der Minderheit bitten, dem Nationalrat zu folgen, der deutlich entschieden hat. Ich meine, dass dieser Weg vertretbar ist, zumal der Jugendschutz aus Sicht der Minderheit eben mit den Abgabebeschränkungen und auch mit der Rechtsgrundlage der Testkäufe durchaus gewährleistet ist.