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Ritter Markus · Nationalrat · 2013-09-18

Ritter Markus · Nationalrat · St. Gallen · Fraktion CVP-EVP · 2013-09-18

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion verfolgt bei dieser Gesetzesrevision einen ganzheitlichen Ansatz. Darum ist es auch wichtig, dass wir bei den Mitteln entsprechend dafür sorgen, dass die Erträge des Bundes und der Kantone nicht geschmälert werden. Nachdem wir vorher eine moderate Ausbeutebesteuerung beschlossen haben, ist es nur konsequent, dass wir entsprechend auch die Mittel auf dem heutigen Stand halten können. Wir werden darum bei Artikel 16 Absatz 1 die Mehrheit unterstützen. Das bedeutet eine Erhöhung des Steuersatzes von 29 Franken auf neu 32 Franken. Das entspricht ziemlich genau auch der Teuerung, die in den vergangenen 14 Jahren aufgelaufen ist, seitdem der Steuersatz das letzte Mal angepasst wurde. Damit ist diese Erhöhung verhältnismässig und auch sinnvoll.

Mit der beschlossenen Ausbeutebesteuerung werden sich die Einnahmen gemäss Berechnungen der Eidgenössischen Alkoholverwaltung um rund 22 Millionen Franken verringern. Mit dieser Erhöhung um 3 Franken dürfen wir mit Mehreinnahmen von 30 Millionen Franken rechnen. Es ist sehr erfreulich, dass so die Erträge von Bund und Kantonen erhalten bleiben. Damit bleiben auch die Erträge bei den Kantonen für die Prävention auf der heutigen Höhe. Ich denke, das ist sehr wichtig, damit auch hier entsprechend weitergearbeitet werden kann.

Bei Artikel 16 Absatz 3 werden wir ebenfalls der Mehrheit folgen. In diesem Absatz wird die Besteuerung der sogenannten Alcopops geregelt. In diesem Bereich hat eine sehr hohe Besteuerung eben zu einer wirksamen Eindämmung des Konsums geführt. Darum ist es sinnvoll, auch diese höhere Besteuerung weiterzuführen und auch auf der Basis der fiskalischen Belastung Prävention zu betreiben, also dort Belastungen zu erhalten, wo sie wirksam sind. Dazu gehört Artikel 16 Absatz 3.

In diesem Sinne bitte ich Sie, bei diesem Artikel überall die Mehrheit zu unterstützen.