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Graf Maya · Nationalrat · 2001-11-27

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2001-11-27

Wortprotokoll

Die grüne Fraktion ist für Eintreten auf diese umfassende und dringend nötige Revision des Berufsbildungsgesetzes. Sie tut es aber mit Vorbehalt und im Wissen darum, dass das vorliegende Gesetz ein Rahmengesetz ist. Erst der Inhalt, der in Verordnungen, dem Aufbau in der Praxis und der Zusammenarbeit mit verschiedensten Akteuren vertieft werden muss, wird zeigen, ob wir wirklich ein taugliches Instrument für die Berufsbildung der Zukunft geschaffen haben.

Zuerst ein paar Punkte, die die Grünen ausdrücklich begrüssen. Wir begrüssen die Verankerung der Gleichstellung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in der Berufsbildung. Es ist ein wichtiger Schritt zur Gleichstellung und ein Aufruf an die Wirtschaft, wieder Menschen mit Behinderungen anzustellen und ihnen Lehrstellen anzubieten. In all den letzten Jahren wurden viele Menschen entlassen, weil sie nicht effizient genug waren. Die Aufnahme der Berufsstudien und Laufbahnberatungen in dieses Bundesgesetz und damit eine einheitliche Koordination finden wir sehr wichtig. Wir begrüssen auch explizit den Antrag der Mehrheit, der dem Bund nicht nur die Förderung der Qualitätsentwicklung, sondern auch das Aufstellen von Qualitätsstandards und deren Überwachung einräumt.

Nun zu den Kritikpunkten der Grünen: Die schweizerische Berufswelt ist stolz auf das duale Berufsbildungssystem, und so hat es auch wieder Eingang ins neue Berufsbildungsgesetz gefunden. Doch ist dessen Ambivalenz augenfällig. Ambivalent ist es deshalb, weil unser Berufsbildungssystem zwischen Wirtschafts- und Bildungsförderung hin und her schwankt. Wie sonst nirgends findet bei uns die Verknüpfung der zwei Lernorte Betrieb und Berufsschule statt, die ja vom überwiegenden Teil der jungen Menschen in der Schweiz durchlaufen wird. Damit ist die Berufslehre eng an die Wirtschaft und damit an ihre konjunkturellen und strukturellen Entwicklungen gebunden. Darum sind die staatlichen Steuerungsmöglichkeiten gering, und das Angebot der Lehrstellen richtet sich - wie in den Neunzigerjahren schmerzlich erfahren - daran aus, wie die Wirtschaft die Krisen meistert. Der Staat ist dann häufig für die Notfälle da. Die Wirtschaft hat also eine grosse Verantwortung.

Zur grossen Unsicherheit der jungen Menschen, ob sie überhaupt eine Lehrstelle finden, kommt die Selektion hinzu. Die Anforderungen mit den Qualifikationen, die nötig sind, um eine Lehrstelle zu finden, steigen zunehmend. Fazit: Jedes Jahr verfügen über 9000 oder 10 Prozent aller Jugendlichen über keinen nachobligatorischen Schulabschluss; bei den jungen Frauen sind es sogar 16 Prozent. Das geht doch nicht! Das ist für das "Hochbildungsland" Schweiz ein Armutszeugnis. Von Chancengleichheit kann bei einer solchen Ausgangslage keine Rede sein, und lebenslanges Lernen ist bei einem solchen Anfang nur ein Schlagwort. Hier hat das [PAGE 1550] neue Berufsbildungsgesetz leider keine zukunftsweisende neue Perspektive gebracht.

Darum unterstützen wir Grünen ein Recht auf berufliche Bildung für alle, wie es in der Lehrstellen-Initiative vorgeschlagen wird. So wie sich am Anfang dieses Jahrhunderts die Einsicht durchgesetzt hat, dass Schulbildung für alle ein Fortschritt für die ganze Gesellschaft ist, so sollten wir heute, am Anfang eines neuen Jahrhunderts, das Recht auf berufliche Bildung als Zukunftsinvestition für unsere ganze Gesellschaft ansehen.

Der zweite Kritikpunkt: Neu sind in diesem Gesetz auch die Berufe im Gesundheits- und Sozialbereich geregelt. Es sind historisch gesehen typische Frauenberufe. Sie sind im Service public, im Dienstleistungssektor der öffentlichen Hand, also in unserem Sozialstaat angesiedelt. Ihre Ausgangslage und ihre Funktion ist grundlegend anders als diejenige der gewerblich-industriellen Berufe, die ja stark an die Bedürfnisse und Interessen der Wirtschaft gebunden sind und eher dem klassischen Bild der Berufslehre entsprechen. Das vorliegende Gesetz scheint uns in Bezug auf diese neu aufgenommenen Berufe im sozialen und pflegerischen Bereich ungenügend zu sein.

Ein theoretisches Gerüst ist da, doch wir wissen heute nur ansatzweise, wie die Praxis aussehen wird, wie die massiven Umstellungen der Bildungsgänge funktionieren. Es gibt noch viel Unsicherheit, und es muss noch viel Arbeit geleistet werden. So wäre es für die Gesundheits- und Sozialberufe z. B. von fundamentaler Bedeutung, wenn sich der Bund und die Erziehungsdirektorenkonferenz über die Rolle und Bedeutung der Diplommittelschulen einig würden. Diese Schulen sind für diese Berufe wichtige Zubringer. Weiter sollte das Bundesamt für Berufsbildung und Technologie (BBT) dafür sorgen, dass für die Gesundheitsberufe auf der Sekundarstufe II adäquate Lösungen erarbeitet werden. Dabei muss beachtet werden, dass junge Menschen beim Einstieg in diese anspruchsvollen Berufe nicht bereits überfordert werden.

Soziale Kompetenz und Persönlichkeitsreife gehören bei den Gesundheits- und Pflegeberufen sowie bei den Sozialberufen zu den Berufsanforderungen. Der Pflegeberuf gehört auf die Tertiär- und Fachhochschulstufe. Das System sollte aber trotzdem durchlässig und flexibel sein. Es ist ja bezeichnend, dass die typischen Frauenberufe diesen Stellenwert gesellschaftlich und anforderungsmässig bis heute eben nicht haben. Das muss geändert werden. Wir bitten den Bundesrat, seine Bemühungen zu verstärken, damit in diesem Bereich baldmöglichst konkrete Lösungen vorliegen.

Wir Grünen sehen Berufsbildung nicht nur als ein Instrument, mit dem die heutigen und zukünftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer dem Wandel der Berufs- und Arbeitswelt angepasst werden können; wir sehen Bildung als Teil des Lebens und Leben als Teil der Bildung, und dies für alle. Wir wollen also nicht nur Arbeitsmarktfähigkeit, sondern wir wollen Gesellschaftsfähigkeit für alle.