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Graf Maya · Nationalrat · 2013-09-18

Graf Maya · Nationalrat · Basel-Landschaft · Grüne Fraktion · 2013-09-18

Wortprotokoll

1. Bundesgesetz über die Besteuerung von Spirituosen und Ethanol

1. Loi fédérale sur l'imposition des boissons spiritueuses et de l'éthanol

[VS]

Detailberatung - Discussion par article

[VS]

Titel und Ingress, Art. 1

Antrag der Kommission

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS]

Titre et préambule, art. 1

Proposition de la commission

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Angenommen - Adopté

[VS]

Art. 17a

Antrag der Mehrheit

Abs. 1

... auf ausschliesslich durch Destillation aus Beeren-, Kern- und Steinobst gewonnene Spirituosen ...

Abs. 2-4

Zustimmung zum Beschluss des Ständerates

[VS] [PAGE 1495]

Antrag der Minderheit I

(Maier Thomas, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Noser)

Streichen

[VS]

Antrag der Minderheit II

(Baader Caspar, Amstutz, Flückiger Sylvia, Germanier, Kaufmann, Noser, Pelli, Rime, Walter, Wandfluh)

Abs. 1

Gemäss Beschluss des Ständerates, aber:

... durch Destillation gewonnene ...

[VS]

Antrag Schelbert

Abs. 1

Gemäss Antrag der Mehrheit, aber:

... Spirituosen, die aus in der Schweiz produzierten Früchten hergestellt und für die Verwendung im Inland bestimmt sind.

Abs. 3

Streichen

Schriftliche Begründung

Absatz 1: Mit dem Antrag wird die Ausbeutesteuer auf einheimisches Obst beschränkt. Ohne diese Beschränkung kann das Ziel der Förderung der Früchte von einheimischen Obststammbäumen nicht erreicht werden, weil sie in Konkurrenz zu Obstimporten geraten würden. So ist es auch in Deutschland geregelt, wo ausländische Früchte von der Ausbeutebesteuerung nicht erfasst sind.

Absatz 3: Die Ausbeutebesteuerung basiert auf einer amtlichen Schätzung der mutmasslichen Ausbeute. Wird diese Grundausbeute übertroffen, spricht man von "Überausbeute". Artikel 17 Absatz 3 sieht vor, bis zu 30 Prozent der Überausbeute von der Steuer zu befreien. Das führt zu einem teilweise degressiven Verlauf der Steuer. Wir teilen die Auffassung von Professor Matteotti, das widerspreche der Bundesverfassung. Von ihm lag in der Kommission ein Rechtsgutachten mit entsprechenden Ausführungen vor. Wir halten dafür, den entsprechenden Passus in Artikel 17a zu streichen. Die in Absatz 2 gewährte Ermässigung der amtlich festgelegten Grundausbeute auf 70 Prozent bleibt bestehen.

[VS]

Antrag Müller Walter

Abs. 5

Mittels Mazeration oder Umbrand im Inland hergestellte Spirituosen werden mit einer Steuerermässigung von 30 Prozent begünstigt.

Schriftliche Begründung

Der Zweck der Ausbeutebesteuerung gemäss Artikel 17a der Vorlage besteht in der Stärkung des inländischen Spirituosengewerbes. Bei der jetzigen Fassung des Ständerates bezieht sich die Ausbeutebesteuerung jedoch nur auf ausschliesslich durch Destillation gewonnene Spirituosen. Nach der WAK-NR sind zudem Destillate ausgeschlossen, die nicht aus Beeren-, Kern- oder Steinobst hergestellt werden. Damit profitieren 40 bis 50 Prozent der im Inland hergestellten Spirituosen nicht von den Privilegien, die die Ausbeutebesteuerung zur Stärkung der inländischen Produktion ermöglicht. Von der Ausbeutebesteuerung ausgeschlossen sind namentlich durch Mazeration oder durch Umbrand im Inland hergestellte Spirituosen. Sie werden weiterhin der ordentlichen, d. h. unreduzierten Alkoholsteuer unterliegen. Dies führt zu ungleichen Wettbewerbsbedingungen innerhalb der inländischen Spirituosen und damit zu ungleichen Spiessen unter den inländischen Spirituosenherstellern.

[VS]

Art. 17a

Proposition de la majorité

Al. 1

... exclusivement par distillation de baies, de fruits à pépins et à noyaux et destinées ...

Al. 2-4

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

[VS]

Proposition de la minorité I

(Maier Thomas, Bertschy, Birrer-Heimo, Jans, Leutenegger Oberholzer, Maire Jacques-André, Noser)

Biffer

[VS]

Proposition de la minorité II

(Baader Caspar, Amstutz, Flückiger Sylvia, Germanier, Kaufmann, Noser, Pelli, Rime, Walter, Wandfluh)

Al. 1

Adhérer à la décision du Conseil des Etats

(la modification ne concerne que le texte allemand)

[VS]

Proposition Schelbert

Al. 1

Selon la proposition de la majorité, mais:

... boissons spiritueuses obtenues à partir de fruits produits en Suisse et destinées à être utilisées en Suisse.

Al. 3

Biffer

[VS]

Proposition Müller Walter

Al. 5

Les spiritueux produits en Suisse par macération ou distillation bénéficient d'une réduction d'impôt de 30 pour cent.

[VS]

Präsidentin (Graf Maya, Präsidentin): Die Diskussion betrifft auch die Artikel 2, 4, 9, 12, 18, 19, 21 und 24.