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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-09-18

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-09-18

Wortprotokoll

Mit dieser Totalrevision des Alkoholgesetzes verfolgen wir ein Ziel und Sie offensichtlich auch, aber mit unterschiedlichen Mitteln und wahrscheinlich auch mit unterschiedlichem Erfolg, nämlich die Vereinfachung der Besteuerung und die Vereinfachung der Administration. Das, was jetzt auf dem Tisch liegt und diskutiert wird, wird zu administrativen Mehraufwendungen, zu einer Marktverzerrung und auch zu einer nicht-WTO-konformen Regelung führen. Das wissen wir alle.

Das Konzept der Ausbeutebesteuerung wurde heute nicht bestritten; es wurde einfach darauf hingewiesen, dass die Eidgenössische Alkoholverwaltung das dann schon bewältigen könne. Das Konzept der Ausbeutebesteuerung ist enorm kompliziert, es ist ungerecht, und es verfehlt natürlich auch die eigene Zielsetzung. Es wird zu grossen Umsetzungsschwierigkeiten führen.

Herr Baader, Sie haben beanstandet, dass man dieses Gutachten - ich gebe es zu - etwas spät gemacht habe. Warum war das so? Man hat nach dem Beschluss des Ständerates einmal an verschiedenen Beispielen durchgerechnet, was das in Bezug auf die Umsetzung heisst. Sie wissen ja, und es wurde heute auch visuell sehr klar dargestellt, dass es dann drei verschiedene Bereiche gibt, die man besteuert oder nicht besteuert: Es gibt die Grundausbeute, und dann gibt es die Überausbeute, und zwar die steuerfreie sowie die besteuerte Überausbeute. Das ergibt also drei mögliche Tarife für einen Produzenten und für ein Produkt bei einem Umgang. Wo soll hier die Vereinfachung sein? Dazu kommen noch viele Willkür- und Ermessenselemente, weil Sie uns, dem Bundesrat, die Kompetenz erteilen, dann selbst zu bestimmen, wie viel unter die Ausbeutebesteuerung fällt und was man genau berechnen kann und was nicht. Der Willkür ist also hier Tür und Tor geöffnet. Es wird komplizierter. Die Eidgenössische Alkoholverwaltung kann das zwar bewältigen, wahrscheinlich mit mehr Mitarbeitenden, als sie heute hat - aber das werden Sie ja wohl in Kauf nehmen.

Nun sagen Sie, Herr Baader, dass das System Ihrer Minderheit II, wenn also statt des Obstes gemäss Einschränkung der Mehrheit alles hineingenommen wird, gerechter sei und die Bundesverfassung weniger verletze. Entscheidend ist aber, dass auch hier eine Verletzung der Bundesverfassung vorliegt. Da sind wir uns sicher alle einig. Sie wollen das, ich möchte das lieber nicht haben. Sie haben auch darauf hingewiesen, dass der Markt in Deutschland ein anderer ist als jener in der Schweiz. Das ist so: Deutschland hat 80 Millionen Einwohner, die Schweiz hat 8 Millionen Einwohner. Im Verhältnis hat es in Deutschland und in der Schweiz etwa gleich viele Bauernbetriebe. Das führt dann natürlich zu diesen unterschiedlichen Verhältnissen.

Ich möchte es noch einmal sagen: Sie haben wieder alle auf das deutsche und das österreichische System verwiesen. Deutschland und Österreich - Österreich noch viel ausgeprägter - kennen eine Mengenbeschränkung auf 50 Liter. Sie gehen mit Ihrer Form der Ausbeutebesteuerung weit darüber hinaus. In Deutschland sind es 50 Liter ab 1922, 300 vor 1922 - alles etwas weit zurück, von heute aus gesehen. Und Deutschland begrenzt es auf einheimische Produkte. Sie können also unter dem Titel "Ausbeutebesteuerung" nur einheimisches Obst verwenden.

Ich staune schon etwas über die Flexibilität der Argumentation, die Sie heute an den Tag legen - und das geht auf Kosten der Stringenz, das möchte ich auch noch sagen. Zum einen sagen Sie: "Ja, wir müssen unsere Hochstämme schützen" - okay, da mache ich mit -, "wir müssen unsere inländische Produktion schützen", und da mache ich auch mit. Zum anderen wehren sich verschiedene unter Ihnen gleichzeitig mit Vehemenz dafür, dass man weiterhin möglichst viel Obst einführen kann, selbstverständlich steuerfrei, um es hier zu brennen und unter dem Titel "Ausbeutebesteuerung" von der Steuer zu befreien. Wo hier die Logik ist, auch für liberale Geister, weiss ich nicht; das verstehe ich wirklich nicht mehr.

Wenn Sie konsequent sein und in diesem System bleiben wollen - Sie kennen inzwischen meine Liebe für dieses System -, dann bitte machen Sie es doch wie Deutschland, und sagen Sie: "Es wird nur einheimisches Obst unter diesem Titel verwendet; keine Importe mehr; keine Niederstämme mehr; wir schützen die Hochstämme, diese sollen unter diese Erleichterung fallen." Heute sind 30 bis 40 Prozent dessen, was hier in der Schweiz gebrannt wird, ausländisches Obst oder Obst von Niederstämmen. Also bitte, dann machen wir künftig Ausbeutebesteuerung begrenzt auf Hochstämme. Dann macht es zumindest Sinn. Ich hoffe, dass all jene, die sich für die Ökologie und die Hochstämme einsetzen, mir jetzt zustimmen werden. Dann haben wir wenigstens ein einigermassen vernünftiges System.