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Föhn Peter · Ständerat · 2013-03-20

Föhn Peter · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich spreche vor allem zu Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b. Es geht hier um das Nachtverkaufsverbot. Herr Baumann hat schon darauf hingewiesen, dass sogar die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände hier ganz klar Verantwortung übernehmen will und auch klar ausdrückt, dass man sich nicht kriminalisieren lassen will, dass die Jugendlichen die Grenzen in eigener Verantwortung ausloten sollen, dass sie entsprechende Erfahrungen sammeln müssen. Es sei sogar weniger schlimm, wenn man über die ganze Nacht einkaufen könne, als wenn man sich vorher organisiere und solche Getränke horte. Unter Umständen wird zu viel eingekauft, und letztendlich muss das alles dann gleichwohl gesoffen werden. Wir dürfen doch unsere Jugendlichen nicht einfach zu Kriminellen stempeln! Wir müssen ihnen Verantwortung geben. Deshalb, meine ich, sollten wir von diesem Nachtverkaufsverbot absehen.

Als ehemaliger Schulverantwortlicher, heutiger Lehrmeister und Vater kenne ich die Praxis ziemlich gut, das heisst, ich weiss, wie sich die Jugendlichen diesbezüglich organisieren, wie eingekauft wird und wie und wann sie sich treffen. Insbesondere hier, wo die Jugendlichen jetzt auch einmal Verantwortung übernehmen wollen, dürfen wir diese Verantwortung nicht an die Wirtschaft, d. h. an den Detailhandel, delegieren. Verantwortlich sind die Jugendlichen selbst oder, wenn sie noch nicht 18-jährig sind, ihre Eltern. Diese soll und darf man zur Verantwortung ziehen, selbst wenn es letztendlich auch über das Portemonnaie geht.

Deshalb bitte ich Sie dringend, bei Artikel 10 Absatz 2 Buchstabe b der Minderheit zu folgen.

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