Keller-Sutter Karin · Ständerat · 2013-03-20
Keller-Sutter Karin · Ständerat · St. Gallen · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20
Wortprotokoll
Ich möchte gerne noch ein paar Gedanken zu diesem Artikel 10 äussern. Ich unterstütze zweimal die Mehrheit und dann die Minderheit Baumann. Warum?
Ich spreche zuerst zu diesem sogenannten Happy-Hour-Artikel. Hier geht es ja darum, dass beispielsweise die Gastbetriebe Aktionen gewähren dürfen. Gemäss Botschaft, Seite 1432, sind das der Fünfliber-Abend oder die Ladies Night, also Anlässe, wo die Gastbetriebe Aktionen durchführen dürfen. Das gehört für mich zur Wirtschaftsfreiheit. Dann geht es hier vor allem um Vergünstigungen auf Spirituosen. Das heisst, es geht sowieso um Artikel oder Getränke, die nur Personen über 18 Jahre konsumieren dürfen. Man kann jetzt hier nicht mehr von Jugendschutz sprechen, wenn man eigentlich Mündige, sogenannte Erwachsene, hier schützen will.
Ich finde sowieso: Wenn man diese Verbote anschaut, dann ist das schon nicht ganz stringent. Wir haben den ganzen Morgen über Jugendschutz gesprochen. Der Jugendschutz ist für mich mit Artikel 7 gewährleistet, wo man vorschreibt, dass man unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke und unter 18 Jahren keine Spirituosen kaufen darf. Aber Artikel 10 visiert natürlich die ganze Bevölkerung an. Hier geht es tatsächlich darum, dass dann eben niemand mehr in den Genuss von Vergünstigungen bei Happy-Hour-Angeboten kommt oder zwischen 22 Uhr und 6 Uhr in den Genuss von Vergünstigungen bei anderen alkoholischen Getränken. Dann darf man auch im Detailhandel gar nichts mehr kaufen. Hier sind auch die Pizzakuriere gemeint; hier ist auch der Alkoholverkauf über die Gasse gemeint, und zwar für die ganze Bevölkerung. Wir sprechen hier nicht mehr einfach von Jugendschutz. [PAGE 292]
Ich habe es bereits in der Kommission gesagt, und ich sage es hier nochmals: Für mich ist das Konzept auch auf einer anderen Schiene nicht stringent. Der Bundesrat hat nämlich die Werbebeschränkungen - hier beispielsweise für Sportveranstaltungen - nicht eingeführt. Ich habe Kollege Zanetti bereits in der Kommission gesagt, dass seine Haltung für mich konsequent ist: Er ist gegen jede Liberalisierung oder gegen jede, sage ich einmal, liberale Handhabung; aber er war auch dagegen, dass man beispielsweise eben an Sportveranstaltungen alkoholische Getränke bewerben kann.
Wir haben in der Kommission ja interessante Unterlagen bekommen, aus denen ersichtlich ist, wie die Sportklubs in der Schweiz eben von der Alkoholindustrie abhängig sind, z. B. die beiden Zürcher Fussballklubs GC und FCZ von Carlsberg; es gibt eine ganze Liste. Im Eishockey beispielsweise ist der Hauptsponsor bei vier Klubs der Nationalliga A ein Hersteller von alkoholischen Getränken. Und wo haben wir am meisten Probleme mit der Gewalttätigkeit von Jugendlichen? Das sage ich jetzt als ehemalige Polizeidirektorin: im Rahmen des Hooliganismus. Bei den Sportklubs tastet man dieses Problem nicht an. Das ist für mich schon etwas zweischneidig. Dort, wo die Einnahmen von den Sportklubs kommen und wo es vielleicht auch eine gewisse Verbindung zwischen Sport und Politik gibt und wo man sich davor scheut, jemandem auf die Füsse zu treten, macht man es nicht. Aber auf der anderen Seite gibt es gemäss Artikel 10 eine Bevormundung der gesamten Bevölkerung, indem die Happy Hours nicht mehr stattfinden dürfen und der Detailhandel zwischen 22 Uhr und 6 Uhr keinen Alkohol verkaufen darf. Das ist für mich nicht stringent.
Nochmals: Stringent oder konsequent ist der Jugendschutz in Artikel 7 mit den Verkaufsbeschränkungen. Das unterstütze ich ausdrücklich, und bin auch dezidiert und klar für die Testkäufe gemäss Artikel 13. Für mich ist es eine Frage des Vollzugs des Jugendschutzes, dass man diesen überprüfen kann.
Hier, bei Artikel 10, ist die Argumentation hingegen nicht sehr stimmig und visiert die ganze Bevölkerung an.