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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20

Wortprotokoll

Zuerst eine Bemerkung oder Ergänzung zu dem, was Herr Freitag gesagt hat: Ich habe hoffentlich nicht gesagt - ich muss dann zuerst noch nachschauen -, dass alle anderen Kantone ausser den vier Kantonen, die ich erwähnt habe und die den vollen Alkoholzehntel im gleichen Jahr einsetzen, das Geld in die allgemeine Kasse umleiten würden. Das stimmt dann schon nicht. Die meisten Kantone haben ja einen Fonds, und das Geld geht in diesen Fonds und ist zweckgebunden. Das können sie nicht für irgendetwas anderes verwenden, sondern das muss für die Prävention verwendet werden. Das machen alle Kantone so, die meisten eben in der Form eines Fonds. Aber ich wollte damit sagen, dass im Jahr 2011 nicht alle den Betrag ausgeschöpft, also unter diesem Titel gebraucht haben. Es ist immer noch Geld vorhanden. Man könnte also im Jahr 2013 etwas mehr machen; das zur Rechtfertigung der Kantone. [PAGE 289]

Jetzt zur Frage der verfassungsrechtlichen Grundlage: Ich meine, eine solche Mindestpreisvorschrift kann man dann als verfassungsmässig anschauen, wenn sie tatsächlich dem Schutz der Gesundheit dient, wie ihn Artikel 118 der Bundesverfassung ja vorsieht, und verhältnismässig ist. Man soll Massnahmen ergreifen. Es ist aber so, dass es keine empirischen Forschungen gibt, die aufzeigen, dass man mit einer Mindestpreisvorschrift tatsächlich diesen Schutz der Gesundheit mindestens fördern kann. Es gibt sie einfach nicht. Es gibt auch keine empirischen Forschungen, die das Gegenteil beweisen. Einen direkten Konnex gibt es bis heute nicht, es ist aber anzunehmen. Ich habe versucht aufzuzeigen, dass gewisse Artikel schon preissensitiv sind, dass man das also unter diesem Aspekt als verfassungsmässig betrachten könnte.

Die Mindestpreisvorschrift, die gälte dann, Herr Föhn, natürlich für alle, also für Importgüter und für Inlandgüter. Da sind wir uns wahrscheinlich einig. Das heisst also für Bier, Wein und Spirituosen. Da muss man sich dann fragen, wozu das führen würde. Es würde wahrscheinlich dazu führen, dass man den Konsum verlagert; Herr Engler hat das gesagt. Man würde möglicherweise auf andere Produkte ausweichen, die etwas billiger sind als die einheimischen. Wem würde diese Mindestpreisfestlegung zugutekommen? Es würde die Marge gewisser Betriebe und Händler vergrössern, und das kann man wollen oder nicht. Aber es hätte auch eine Konsequenz, die ich eigentlich nicht will: Es würde mit grosser Wahrscheinlichkeit Schweizer Produkte im Mittelsegment verdrängen. Die könnten sich dann nämlich nicht mehr halten, und das wäre meines Erachtens ja nicht wünschbar. Die Produkte im Schweizer Mittelsegment müssen eigentlich erhalten bleiben. Das scheint mir mit einer solchen Mindestpreisvorschrift relativ schwierig. Es gäbe Verlierer, es gäbe Gewinner. Ich meine, man sollte das hier nicht machen.