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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich kann an das Votum von Herrn Ständerat Jenny anschliessen. Es ist im Gegenteil eigentlich auch ein Schutz für das Verkaufspersonal und für die Unternehmen, weil sie dann nicht dafür geradestehen müssen, wenn ein 18-Jähriger Alkohol kauft und ihn einem 13- oder 14-Jährigen weitergibt. Es ist schon so: Es ist schwierig festzustellen, ob jemand 16- oder 17-jährig ist, aber ob jemand 12- oder 18-jährig ist, das lässt sich heute schon noch unterscheiden, trotz der ganzen Entwicklung. Im Übrigen ist es unter diesen Jugendlichen ja so, dass sie sich kennen. Es weiss natürlich einer, ob sein Kollege noch zur Schule geht oder ob er in der Lehre ist; das ist ja auch im Lebensalltag ein grosser Unterschied.

Es geht hier darum, dass man nicht einfach mit der Voraussetzung der Absicht argumentiert. Diese Voraussetzung, Frau Ständerätin Keller-Sutter, gibt es auch im übrigen Strafbereich - schauen Sie sich einmal unser Strafgesetzbuch an! Wenn man argumentieren möchte, dass man die Absicht nie nachweisen kann und darum alle entsprechenden Tatbestände streichen muss, dann könnten wir unser Strafgesetzbuch entlasten. Das möchten wir natürlich nicht. Es ist ziemlich eindeutig: Wenn ein 18-Jähriger eine Flasche Schnaps kauft und sie dann auf dem Trottoir vor dem Laden einem 12-Jährigen weitergibt, dann dürfte dieser Straftatbestand erfüllt sein. Das dürfte sich auch relativ leicht nachweisen lassen - darum geht es. Es geht hier eigentlich um die Abrundung des ganzen Konzeptes, darum, dass man muss sicherstellen können, dass das eben hier nicht geschieht. Es ist im Interesse der Polizei; die Polizei sagt das selber ja auch. Es lässt sich sicher nicht alles erfassen; es sind Zufallstreffer, die dann aber präventiv wirken können.

Ich möchte Sie bitten, den Absatz stehenzulassen, nicht zuletzt auch im Interesse der Detailhandelsangestellten, die dann nicht dafür haften, wenn der Alkohol weitergegeben wird.