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Eder Joachim · Ständerat · 2013-03-20

Eder Joachim · Ständerat · Zug · FDP-Liberale Fraktion · 2013-03-20

Wortprotokoll

Ich will die Diskussion nicht unnötig verlängern, habe aber noch zwei meines Erachtens entscheidende Punkte in diesem Bereich.

Zum ersten Punkt: Der Steuersatz für die Spirituosen wurde 1999 letztmals angepasst, und mit diesem neuen Gesetz sind ja Steuererleichterungen vorgesehen. Deswegen reduziert sich bei einem gleichbleibenden Steuersatz der Steuerertrag - das ist mein Einwand hier - und somit die Abgabe von 10 Prozent, der sogenannte Alkoholzehntel, welcher für die Kantone zur Verfügung steht. Meine Frage, Frau Bundesrätin, lautet: Können Sie diesen Ausfall beziffern? Dieses Geld steht den Kantonen nachher nicht mehr zur Verfügung, und wir haben ja alle gesagt, dass es sinnvoll ist, Prävention zu machen und die Suchtproblematik zu bekämpfen.

Zum zweiten Punkt: Vielleicht habe ich da eine Lösung für das Problem. Ich war zwar nicht in der Kommission, aber ich bin Befürworter der Ausbeutebesteuerung - damit das klar ist. In Artikel 17a Absatz 2 wird der Steuersatz für die amtlich festgelegte Grundausbeute auf 70 Prozent ermässigt. Wenn wir hier allenfalls dem Antrag der Minderheit zustimmen würden, vor allem aus dem Grund, dass den Kantonen nachher zu wenig Geld für den Alkoholzehntel zur Verfügung steht - also eindeutig weniger als jetzt -, könnte man das bei Artikel 17a allenfalls ausgleichen. Aber ich will hier nicht Detail- und Kommissionsarbeit machen; ich stelle das einfach zur Diskussion. Ich weiss nicht, wem ich diese Frage stellen soll, aber das sind zwei Punkte, die mir für den Entscheid noch wichtig erscheinen. Denn so dramatisch, wie es von der Mehrheit dargestellt wird, wäre eine Erhöhung nicht, wenn man das mit Artikel 17a ausgleichen könnte, immer vorausgesetzt, dass man der Ausbeutebesteuerung zustimmt - das ist natürlich die Voraussetzung.