Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · 2001-11-28
Müller-Hemmi Vreni · Nationalrat · Zürich · Sozialdemokratische Fraktion · 2001-11-28
Wortprotokoll
Ich beantrage Ihnen im Namen der SP-Fraktion die Ablehnung des Minderheitsantrages. Gemäss der heute gültigen Verfassung sind die Kantone zuständig für den Bereich der Erwachsenenbildung. Erwachsenenbildung ist ein etwas antiquierter Begriff; wir sprechen heute von Weiterbildung. Gezielte Weiterbildungsunterstützung und -förderung - ich unterstreiche das Wort "gezielt" - war schon in der Vergangenheit und ist auch heute in erster Linie Aufgabe der Kantone. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass die Kantone diese Aufgabe sehr unterschiedlich wahrnehmen. So haben bis heute lediglich Kantone wie z. B. Bern, Freiburg, Tessin, Wallis und Genf explizite Gesetze zur Weiterbildungsförderung. Künftig - dies kommt nun auch im neuen Berufsbildungsgesetz mit den Formulierungen des Bundesrates und den Anträgen der WBK deutlich zum Ausdruck - wird der Bund eine stärkere Verantwortung für die Weiterentwicklung einer zeitgemässen Weiterbildungspolitik übernehmen. Eine [PAGE 1599] Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen, Herr Pfister, wird aber weiterhin sinnvoll sein. Allerdings soll sie definiert sein, was bis heute nicht unbedingt der Fall war.
Die Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) sieht dies auch so. Sie hat diesen Sommer ihre Empfehlungen zur Erwachsenenbildung bei interessierten Kreisen in die Vernehmlassung gegeben und wird diese Empfehlungen nächstens verabschieden. Aus diesen EDK-Vorschlägen geht klar hervor, dass die Kantone auch weiterhin nicht etwa die privaten Weiterbildungsanbieter oder etwa Verbände konkurrenzieren wollen; sie wollen sich jedoch für die hier im Gesetz postulierte Chancengleichheit einsetzen. In diesem Sinne übernehmen sie eine Verantwortung für die Entwicklung des Weiterbildungsmarktes und -angebotes. Sie wollen auch gezielt z. B. die Nachholbildung unterstützen, wie das ebenfalls im Gesetz festgelegt ist, zudem die Qualitätssicherung des Weiterbildungsangebotes oder die gezielte Bereitstellung von Angeboten für Wiedereinsteigerinnen. Dies soll gemäss der Fassung des Bundesrates in Artikel 35 verankert sein. Das ist eine kohärente Gesetzgebung. Diese Festlegung liegt auch klar auf der Linie der Empfehlungen des Weiterbildungsberichtes Schweiz.
Es ist im klaren Interesse einer partnerschaftlichen Weiterbildungsverantwortung von Bund und Kantonen. Ich erlaube mir, hier festzuhalten - ich mache dies auch in meiner Funktion als Präsidentin des Forums Weiterbildung Schweiz -, dass sich die Zusammenarbeit im quartären Bildungsbereich zwischen Bund und Kantonen erfreulich entwickelt und auch entspannt ist. Dies kommt z. B. dadurch zum Ausdruck, dass die EDK dafür ist, dass die Weiterbildung auf Bundesebene in einem umfassenden Gesetz geregelt wird, und deshalb die von unserer Kommission beantragte Motion für ein Weiterbildungsgesetz explizit unterstützt. Auch ein solches künftiges Rahmengesetz wird sich gemäss Artikel 1 des neuen Berufsbildungsgesetzes auf die Partnerschaft von Bund und Kantonen sowie ebenfalls der Wirtschaft abstützen. Aus all diesen Überlegungen ist die kantonale Aufgabenzuordnung hier richtig und wichtig.
Ich beantrage Ihnen Zustimmung zur Fassung des Bundesrates und Ablehnung des Antrages der Minderheit Pfister Theophil.