Baumann Isidor · Ständerat · 2013-03-20
Baumann Isidor · Ständerat · Uri · Fraktion CVP-EVP · 2013-03-20
Wortprotokoll
Ich begrüsse die Totalrevision des Alkoholgesetzes ebenfalls, das durch die unzähligen Teilrevisionen zwar laufend angepasst wurde, aber trotzdem - das sieht man, wenn man die Verordnung liest - vielerorts nicht mehr dem heutigen Umfeld entspricht. Dass man uns beantragt, aus einem Gesetz zwei zu machen, nämlich das Spirituosensteuergesetz und das Alkoholhandelsgesetz, ist der Sache dienlich.
Ich konzentriere mich im Eintretensvotum auf das Spirituosensteuergesetz, obwohl es mir auch wichtig ist, dass das Alkoholhandelsgesetz mit umsetzbaren Artikeln seine Wirkung bekommt. Beim Spirituosensteuergesetz begrüsse ich die Vereinfachungen im Bewilligungsverfahren, die allen dienen, und den Verzicht auf die Bundesmonopole. Im Weiteren wird auch der Marktentwicklung der letzten dreissig Jahre Rechnung getragen, denn in dieser Zeit ist der Marktanteil der inländischen Spirituosenbranche von 80 auf 16 Prozent zurückgegangen, also um vier Fünftel.
Die Gründe für diesen Marktanteilsverlust sind sehr unterschiedliche: Auf der einen Seite ist es die vor gut zwanzig Jahren im Rahmen des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens eingeführte Steuerharmonisierung, auf der anderen Seite dann die Vereinheitlichung der Steuersätze für inländische und ausländische Spirituosen, vor allem aber der Umstand, dass importierte Spirituosen auf dem Schweizer Markt bis zu 50 Prozent billiger angeboten werden können als inländische Spirituosen. Das führte dazu, dass von den ursprünglich fast 30 000 Brennanlagen in der Schweiz heute nur noch knapp 10 Prozent - d. h. nicht einmal mehr 3000 - in Betrieb sind. Von denen sind nur noch etwa 250 als gewerbliche, 10 davon als grosse gewerbliche Betriebe zu klassifizieren. Das können wir nicht ändern, ich bin auch sicher: Das wollen wir nicht ändern und in den alten Zustand zurückbringen. Bei dieser Gesetzesrevision sollten wir uns aber bemühen, allen verbleibenden Betrieben und Arbeitsplätzen eine Zukunftschance zu bieten.
Mit der Gesetzesvorlage benachteiligen wir aber unsere gewerblichen Betriebe, weil solche Betriebe in den Nachbarländern verschiedene Vorteile haben. Im Ausland haben sie nach wie vor steuerliche Privilegien und Abnahmegarantien, die man in der Schweiz richtigerweise abgeschafft hat. Und was viele sicher erstaunen wird: In den Nachbarländern gibt es immer noch Beiträge für Investitionen und Absatzförderung.
Um für das inländische Brennereigewerbe und die Brennobstproduzenten - die gehören in den gleichen Kreis - ähnliche Voraussetzungen zu schaffen wie in Deutschland und Österreich, beantrage ich, Artikel 19 mit einem Rabattsystem für kleine und mittlere Betriebe zu ersetzen, mit einer Ausbeutebesteuerung für alle Betriebe. Ausbeutebesteuerung ist eine Besteuerung auf der Basis des Rohstoffes. Hierzu habe ich einen Minderheitsantrag zu Artikel 17a eingegeben, der dann in verschiedenen weiteren Artikeln Folgen hat.
Die Ausbeutebesteuerung wird in Deutschland und Österreich mit einer Mengenbegrenzung pro Betrieb erfolgreich angewendet. Abweichend vom ausländischen System, müsste die Ausbeutebesteuerung in der Schweiz aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen auf die gesamte hergestellte Menge angewendet werden. Selbst dann würde in der Schweiz pro Kopf dreimal weniger steuerermässigt produziert als in Deutschland. Mit dem Minderheitsantrag für einen Artikel 17a wird allen Brennereien in der Schweiz der gleiche Rabatt von 30 Prozent zugestanden. In Deutschland beträgt der Rabattanteil immer noch bis 40 Prozent. Diese Anpassung bewirkt Mindereinnahmen von etwa 36 Millionen Franken, gegenüber Mindereinnahmen von 28 Millionen mit dem Bundesratsantrag, also eine Differenz von minus 8 Millionen Franken beim Reinertrag der Spirituosensteuer, oder anders gesagt: 3 Prozent weniger Reinertrag bei der Spirituosensteuer.
Dafür bieten wir aber den Schweizer Brennereien eine Überlebenschance. Wir können damit auch Arbeitsplätze sichern, wir können damit mithelfen, die Hochstamm-Obstbäume, die von rund acht Millionen auf zwei Millionen zurückgegangen sind und eine positive Wirkung auf Ökologie und Landschaftsbild haben, zu retten. Daraus können ebenfalls die Obstbauproduzenten Nutzen ziehen, was enorm wichtig ist für die Erhaltung der Hochstamm-Obstbäume.
Ich empfehle, auf die Gesetzesvorlagen einzutreten und den Minderheitsantrag für einen Artikel 17a als wichtigen Änderungsschritt zu unterstützen.