Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2013-03-20
Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2013-03-20
Wortprotokoll
Herr Graber hat darauf hingewiesen: Wir haben uns in der Kommission mehr oder weniger damit einverstanden erklärt, weil wir natürlich davon ausgegangen sind, dass keine Ausbeutebesteuerung kommt. Sie können ja nicht im Ernst beides machen: die Ausbeutebesteuerung und die 10-Liter-Regelung. Ich habe bereits in der Kommission gesagt, dass die 10-Liter-Regelung zu erheblichen Ineffizienzen im Vollzug führte. Man müsste zuerst einmal zu verhindern versuchen, dass das 10-Liter-Privileg von den gleichen Personen mehrfach oder nur zum Schein beantragt wird. Das wäre nämlich relativ leicht zu machen.
Wie wollen Sie eine solche Kontrolle wahrnehmen? Das ist nur mit grossem Verwaltungsaufwand zu bewerkstelligen. Wie wollen Sie feststellen, dass nur selbstgesammeltes Wildgewächs gebraucht wird? Wie man das ohne unverhältnismässig grossen Aufwand kontrollieren kann, müssen Sie mir einmal sagen. Vor allem käme es zu erheblichen Marktverzerrungen. Das 10-Liter-Privileg würde bezogen auf das Brennjahr 2011/12 dazu führen - diese Zahlen haben wir -, dass 432 570 Liter reinen Alkohols oder 22 Prozent der inländischen Spirituosenproduktion steuerfrei auf den Markt gelangen könnten. Eine Einschränkung des 10-Liter-Privilegs auf den Eigenverbrauch - das wurde auch noch erwähnt - würde dieses Problem etwas entschärfen, aber aus kontrolltechnischer Sicht noch einmal Probleme schaffen. Wie wollen Sie dann schauen, ob 10 Liter wirklich nur im Eigenverbrauch konsumiert werden? Ich bitte Sie: Wenn Sie jetzt schon unbedingt die Ausbeutebesteuerung haben wollen, verzichten Sie wenigstens auf diesen administrativen Unsinn. [PAGE 281]