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Quadranti Rosmarie · Nationalrat · 2014-03-19

Quadranti Rosmarie · Nationalrat · Zürich · Fraktion BD · 2014-03-19

Wortprotokoll

Nach dieser doch längeren Debatte stellt sich die Frage: Worum geht es? Es geht um die Bundesbeiträge für Stipendien und Studiendarlehen im tertiären Bildungsbereich. Es geht also im Grundsatz um den tertiären Bildungsbereich.

Zu den Artikeln 3, 4, 5 und 5a bis 5m: Die Mehrheit der Kommission beantragt Ihnen, bei Artikel 3 der bundesrätlichen Version zu folgen und bei Artikel 4 die bundesrätliche Version zu ergänzen und den Konkordatsartikel 15 ins Gesetz aufzunehmen. Mit dem Artikel 15 des Konkordates wird die jährliche Höhe der Beiträge festgelegt, nämlich mindestens 16 000 Franken für Ausbildungen auf der Tertiärstufe. Wir haben es in der Diskussion gehört: Die Mehrheit teilt die Meinung nicht, dass die Aufnahme dieses Artikels in dieses Gesetz eine grosse Herausforderung oder eine Unmöglichkeit wäre. Nach Auffassung der Mehrheit könnten die Kantone dadurch einen Anreiz bekommen, ihre Ansätze tatsächlich zu erhöhen und damit mehr für die Studierenden und für die Ermöglichung des Studiums zu tun.

Bei Artikel 5 beantragt Ihnen die Mehrheit der Kommission einen Paradigmawechsel gegenüber der bundesrätlichen Version. Die Bundesbeiträge sollen nicht mehr in pauschalisierter Form nach Massgabe der Wohnbevölkerung ausgerichtet werden, wie dies im Rahmen des NFA-Paketes festgelegt wurde, sondern nach Massgabe der effektiven Beiträge. Diese Änderung wird auch von der EDK befürwortet. Die Mehrheit Ihrer Kommission beantragt Ihnen, das Prinzip zu ändern. Der Entscheid in der Kommission fiel mit 15 zu 9 Stimmen bei 1 Enthaltung. Nicht die Wohnbevölkerung eines Kantons soll ausschlaggebend sein, sondern der Beitrag, den ein Kanton tatsächlich ausrichtet. Dadurch können Kantone, die nur wenig für Stipendien ausgeben, nicht noch stärker von Bundessubventionen profitieren, wie das bei der Bemessung aufgrund der Wohnbevölkerung der Fall wäre. Damit die Kantone animiert werden können, sich beim Stipendienwesen stärker zu engagieren, ist dieser Paradigmawechsel ein Muss. Die Abkehr von der NFA-Logik ist vor allem dann zu verantworten, wenn sich der Bund stärker an den Kosten beteiligt, wie das die Kommissionsmotion 14.3006 verlangt.

In der Kommission wurde der Antrag, der hier von der Minderheit Quadranti vertreten wird, mit 14 zu 11 Stimmen abgelehnt, mit der Begründung, die Mehrkosten von geschätzten 150 Millionen Franken seien zu hoch und wir würden mit dieser Bestimmung in unsere eigene Budgethoheit eingreifen.

Schliesslich empfiehlt Ihnen Ihre Kommission mit 11 zu 10 Stimmen bei 3 Enthaltungen, den Antrag, der hier von der Minderheit I (Reynard) vertreten wird, abzulehnen und damit die Artikel 5a bis 5m nicht ins Gesetz aufzunehmen. Die Minderheit I (Reynard) vertritt hier ein eigentliches Konzept. Dazu ist bereits sehr viel gesagt worden. Diese Minderheit ist der Meinung, dass mit der Aufnahme dieser Bestimmungen in dieses Gesetz eine Garantie dafür gegeben ist und dem Bund die Mitsprache ermöglicht wird, wenn sich das Konkordat verändert. Mit dem blossen Verweis auf die Konkordatsartikel verliert der Bund jedoch die Mitsprache und ist quasi ohne Mitsprache zahlungspflichtig.

Die Minderheit II (Müri) will den Artikel 4 streichen, auf die bundesrätliche Version zurückgehen und mit ihrer Fassung von Artikel 5 eine Verteilung der Bundesbeiträge nach Prioritäten vornehmen. Die Kommissionsmehrheit empfiehlt, auch diese Minderheit nicht zu unterstützen. Die Minderheit Quadranti schliesslich, die die Beiträge erhöhen will, will die Kantone unterstützen. Das wird vor allem wegen der Mehrkosten abgelehnt.

Ich bitte Sie, jeweils die Mehrheit der Kommission zu unterstützen.

Zum Einzelantrag Fischer Roland ist zu sagen, dass wir diesen in der Kommission nicht vorliegen hatten. Wir haben aber in der Kommission genau diese Diskussion geführt: "Wer die Harmonisierung und das Stipendienwesen unterstützen will, wird sich für die Logik entscheiden, dass die Bundesmittel nach dem jeweiligen einschlägigen Stipendienaufwand der Kantone zugeteilt werden, wie das übrigens auch die ursprüngliche Version des Bundesrates gewesen ist." So viel aus einer Diskussion innerhalb der Kommission. Ich kann Ihnen also keine Empfehlung geben. Wir haben über diese Thematik diskutiert und nicht für die NFA-Logik gestimmt. Ich wage deshalb zu behaupten, dass der Antrag Fischer Roland nicht der Haltung der Kommissionsmehrheit entsprechen würde.

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