Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19
Wortprotokoll
Diese Motion verlangt, dass Führungspersonen einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung über gewisse Mindestfähigkeiten verfügen müssen, damit sie überhaupt ein solches Amt ausüben dürfen. Dabei spielt es keine Rolle, in welchem Gebiet das Unternehmen tätig ist.
Ich muss Ihnen sagen: Ich habe Verständnis für diesen Wunsch; ich denke, wir alle haben ein Interesse daran, dass fähige Leute in solchen Positionen sind. Das Problem ist einfach, dass die Anforderungen an Führungspersonen je nach Tätigkeitsgebiet und je nach konkreter Situation, in der sich ein Unternehmen befindet, sehr unterschiedlich sein können. Im Vordergrund stehen unter Umständen Kenntnisse des Fachgebiets, aber vielleicht sind an einem anderen Ort die Führungsfähigkeiten oder die Kenntnisse von bestimmten regionalen Gegebenheitenwichtiger. Ich denke, die Schwäche oder die Crux dieser Motion ist, dass es ausserordentlich schwer fällt, allgemeine Anforderungen zu formulieren, die für alle stimmen und die dann auch noch wirklich etwas bringen würden.
Die Führungspersonen von Aktiengesellschaften und von Gesellschaften mit beschränkter Haftung haben heute keine gesetzliche Pflicht, allgemeine Kenntnisse, zum Beispiel in der Unternehmensführung, nachzuweisen. Bei gewissen bewilligungspflichtigen Tätigkeiten verlangt das Gesetz von Führungspersonen spezifische Fachkenntnisse, zum Beispiel im Bankwesen. - Das ist auch noch nicht zwingend eine Garantie, dass es dann gut herauskommt; das steht aber nicht in meinem Manuskript. (Heiterkeit) [PAGE 304]
Die Stossrichtung der Motion von Herrn Ständerat Abate dürfte vermutlich gerade für KMU unter Umständen ein starker Eingriff sein, weil damit einzelnen Personen die Fähigkeit abgesprochen würde, ein Unternehmen in der Form einer Kapitalgesellschaft zu leiten. Wir sind der Meinung, dass es halt letztlich doch in der Verantwortung und natürlich auch im Interesse der jeweiligen Gesellschafterinnen und Gesellschafter ist, dass sie kompetentes Führungspersonal finden und einstellen. Es können sich auch mehrere Personen, die nicht alle die gleichen Anforderungen erfüllen, gegenseitig ergänzen. Als ganzes Team leisten sie dann doch gute Arbeit.
Es sind also eigentlich nur praktische Gründe, weswegen wir der Meinung sind, dass die Umsetzung der Motion sehr schwierig wäre. Es stellt sich schon auch die Frage, welches überhaupt die Mindestanforderungen sein müssten und wie man diese Kenntnisse nachprüfen könnte. Wem gegenüber müsste man diese Kenntnisse nachweisen, und wie würde das Fehlen dieser Kenntnisse sanktioniert? Die Überprüfung, ob eine Person die Mindestanforderungen erfüllt, wäre für die Unternehmen und dann für den Staat unter Umständen doch sehr aufwendig.
Wir können zwar das Ansinnen und die Hoffnung, dass in den Unternehmen wirklich nur fähige Personen angestellt werden und arbeiten, sehr unterstützen. Wir denken aber, dass die praktische Umsetzung sehr schwierig wäre. Das sind die Gründe dafür, dass Ihnen der Bundesrat diese Motion zur Ablehnung empfiehlt.