Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-19
Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-19
Wortprotokoll
Ich habe den Ausführungen des Kommissionssprechers nichts beizufügen, sie waren umfassend. Aber vielleicht zwei, drei Hinweise auf die Fragen von Frau Ständerätin Fetz. Zuerst bin ich froh, wenn Sie hier kritisch sind. Es ist ein ausserordentlich sensibler Bereich. Ich denke, es ist wichtig, dass man sich eingehend damit auseinandersetzt, denn es ist ein sehr weit gehender Eingriff, auch mit beträchtlichem Gefahrenpotenzial. Aber ich denke, der Kommissionssprecher hat ausgeführt, dass man hier wirklich versucht hat, entsprechende Einschränkungen vorzunehmen.
Zur Frage, ob die Schweiz schon solche Programme hat: Solche Programme hat man nicht auf Vorrat, sondern solche Programme entwickelt man dann, wenn ein entsprechender Fall vorliegt und die Kriterien gemäss Artikel 269ter erfüllt sind. Das heisst, dann muss ein solches Programm entwickelt werden, es muss durch die Strafverfolgungsbehörden in Auftrag gegeben werden, und es muss durch das Zwangsmassnahmengericht bewilligt werden. Man muss einen Auftrag erteilen; es gibt Firmen, die das machen. Man muss abklären, ob diese Firmen den Anforderungen entsprechen, auch in Bezug auf die Vertraulichkeit, auf die Geheimhaltung. Es ist anspruchsvoll - es ist richtig, dass man das explizit so sagt. Dass die Anforderungen klar und streng sind, haben wir hier festgelegt. Es gibt eine vorgängige und es gibt auch eine nachträgliche Kontrolle. Vor allem müssen die betroffenen Personen nachträglich auch über solche Massnahmen informiert werden. Ich denke, es ist auch möglich, eine nachträgliche erneute richterliche Kontrolle zu verlangen. Die Rechte gehen hier auch für die möglichen Betroffenen weit.
Noch eine Information, die wichtig ist; der Kommissionssprecher hat sie auch erwähnt: Es gilt hier ein sehr strenges Verwertungsverbot. Mit solchen Massnahmen kommen Sie an viele Informationen, aber das Verwertungsverbot geht hier sehr, sehr weit. Von daher ist die Hürde, diese Massnahme überhaupt einzusetzen, schon sehr hoch. Es ist eine technisch anspruchsvolle und eine sehr teure Massnahme. Auch das wird den Einsatz sicher tendenziell behindern. Neben dem sehr weit gehenden Verwertungsverbot muss man auch beweisen, dass es nicht möglich war, auf anderem Weg an diese Informationen zu kommen; das ist eine weitere Hürde. Aber ich denke, es lohnt sich, darüber nachzudenken, lieber früher als später. Ihre Kommission hat sich intensiv damit auseinandergesetzt. Der Zweitrat wird vielleicht auch noch weitere Fragen anschauen.
Ich beantrage Ihnen hier, Ihrer Kommission zu folgen und den entsprechenden Artikel so zu verabschieden.