Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10
Wortprotokoll
Vielleicht ein paar Ausführungen dazu, was die Gründe für die Kommission waren, den Katalog der Pflichten des Dienstes zu ergänzen: Als Folge der Anhörungen wurde das Pflichtenheft ergänzt. Demnach hat der Dienst über alle Überwachungen Buch zu führen. Diese Pflicht soll dazu dienen, genau so, wie es Frau Kollegin Fetz gesagt hat, sich ein Bild machen zu können, in welchem Ausmass und für welche Zwecke die Praxis von diesen Überwachungsmöglichkeiten Gebrauch macht. Gerade weil solche Überwachungen grundrechtsrelevant sind, muss es für uns als Gesetzgeber von Interesse sein, dass dieser Bereich einen höchstmöglichen Grad an Transparenz aufweist. Ich bin mit Ihnen einig, dass diese Statistik auch über die nichtbewilligten Gesuche Auskunft zu geben hat, auch über die erfolgten Mitteilungen an die Betroffenen, über die Beschwerden, die allenfalls erhoben worden sind, sowie die von Ihnen genannten Aspekte, die von Interesse sind.
Ihr Antrag, Frau Fetz, dass der Bundesrat die Einzelheiten in einer Verordnung zu regeln hat, ist nachvollziehbar und verständlich. Für das Überwachungsgesetz allerdings sehen die Übergangsbestimmungen in Artikel 43 eine Verordnungskompetenz des Bundesrates vor. Sie haben ja jetzt zuhanden der Materialien auch bekanntgemacht, was Sie von der Verordnung bezüglich Aussagen der Statistik erwarten. Für die übrigen Gesetze, die davon betroffen sind, die Strafprozessordnung und den Militärstrafprozess, macht Ihre Anregung, dass der Bundesrat in einer Verordnung die Einzelheiten und die Inhalte der Statistik festlegt, durchaus Sinn. Im Überwachungsgesetz könnte man nach meinem Dafürhalten darauf verzichten, weil die Verordnungskompetenz des Bundesrates bereits in den Schlussbestimmungen, in Artikel 43, definiert ist.