Engler Stefan · Ständerat · 2014-03-10
Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-03-10
Wortprotokoll
Es geht bei dieser Bestimmung, wie man das vielleicht meinen könnte, weder um den Inhalt einer Überwachung noch um Randdaten. Es geht einzig um Auskünfte über einen Anschluss, also darum, wer welchen Telefonanschluss hat. Die Daten, die damit gemeint sind, könnte man auch einem Telefonbuch entnehmen. Deshalb sind sie auch keinem besonderen Schutz unterstellt.
Der Entwurf des Bundesrates hatte den Fehler, dass die Informationen, um die es hier geht, mit der Beendigung des Vertragsverhältnisses gelöscht werden könnten. Wo aber laufend Abonnemente geändert werden, scheint es zweckmässig - um Lücken bei der Rückverfolgbarkeit zu verhindern -, die Frist für Auskünfte über die Kundenbeziehung auf 12 Monate zu befristen. Das dient auch der Kohärenz mit den Aufbewahrungsfristen für die soeben diskutierten Randdaten.