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Fetz Anita · Ständerat · 2014-03-10

Fetz Anita · Ständerat · Basel-Stadt · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-03-10

Wortprotokoll

Mit diesem Antrag möchte ich die Frage nach der Maximaldauer der Aufbewahrung stellen. Ich habe nirgends Angaben dazu gefunden. Konkret geht es ja in Artikel 22 um das Abfragen von IP-Adressen. Da kann man bei Verdacht auf Straftaten über das Internet gewissermassen formlos die Informationen einholen. Laut Botschaft waren es im letzten Jahr 200 000 Abfragen. Das Problem, das ich sehe, ist folgendes: Wenn der Bundesrat bestimmen kann, dass diese Daten jederzeit verfügbar sein müssen, werden sie das natürlich auch sein, im Zweifelsfalle jahrzehntelang - Verjährungen treten gemäss StGB teilweise erst nach Jahrzehnten ein. Ich habe einfach einmal fünf Jahre vorgeschlagen und habe mich nach dem BWIS ausgerichtet. Dort müssen die Daten, die nachrichtendienstlich erfasst werden, nach fünf Jahren zwingend gelöscht werden. Eigentlich ist das auch eine lange Dauer, und letztendlich stelle ich hier die Frage nach der Maximalaufbewahrungsdauer.

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