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Sommaruga Simonetta · Bundesrat · 2014-03-10

Sommaruga Simonetta · Bundesrat · Bern · 2014-03-10

Wortprotokoll

Ich möchte gerne noch etwas ausführen, was der Kommissionssprecher gesagt hat. Wir schlagen Ihnen vor, dass Anbieter von sogenannt abgeleiteten Kommunikationsdiensten verpflichtet werden können, alle oder einen Teil ihrer Angaben bereitzuhalten und zu liefern, Angaben, welche auch die klassischen Fernmeldedienstanbieter liefern müssen. Es geht hier also um reine E-Mail- oder Cloud-Service-Anbieter, die eben die gleichen Angaben bereithalten müssen wie zum Beispiel die Swisscom. Voraussetzung für eine solche Verpflichtung ist aber, dass diese Anbieter Dienstleistungen von grosser wirtschaftlicher Bedeutung oder Dienstleistungen für eine grosse Benutzerschaft anbieten.

Herr Ständerat Graber möchte jetzt noch ein weiteres Kriterium anfügen, wonach die angebotenen Dienstleistungen von grosser Bedeutung für die Aufklärung von strafbaren Handlungen sein müssen. Aus unserer Sicht ist das wirklich eine Selbstverständlichkeit. Wir müssen nämlich in der Verordnung, wie der Kommissionssprecher gesagt hat, definieren, was massgebend ist, damit eine Anbieterin abgeleiteter Kommunikationsdienste in eine Überwachungsinfrastruktur investieren muss; da gilt selbstverständlich das Verhältnismässigkeitsprinzip - das ist die Grundlage dieses Gesetzes für diese Massnahme. Die Bedeutung für die Strafverfolgung ergibt sich also bereits aus dem Zweck des Gesetzes und dem allgemeingültigen Verhältnismässigkeitsprinzip und muss deshalb nicht noch einmal erwähnt werden.

Das heisst, dass die von Herrn Ständerat Graber verlangte Ergänzung aus unserer Sicht wirklich unnötig ist. Ich muss aber auch einräumen, dass sie nicht schädlich wäre. Doch Sie alle mögen ja schlanke Gesetze, weshalb ich Ihnen in diesem Sinne beantragen möchte, diesen Einzelantrag abzulehnen.

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