Stolz Daniel · Nationalrat · 2014-06-02
Stolz Daniel · Nationalrat · Basel-Stadt · FDP-Liberale Fraktion · 2014-06-02
Wortprotokoll
Die SGK-NR hat an ihrer Sitzung vom 11. April 2014 die von der sozialdemokratischen Fraktion am 15. April 2013 eingereichte parlamentarische Initiative vorgeprüft. Mit der Initiative wird eine Änderung des Bundesgesetzes über die Familienzulagen verlangt, vordergründig mit dem Ziel, Mindestsätze zu verankern. Werfen wir doch einen Blick in die offizielle Begründung: "Die Familien-Initiative der SVP wird gemäss Auskünften der eidgenössischen Verwaltung und der Finanzdirektorenkonferenz zu Steuerausfällen von rund 1,4 Milliarden pro Jahr führen." Dann folgen längere Ausführungen zur SVP-Volksinitiative. Erst am Schluss der offiziellen Begründung kommt dann die einreichende Fraktion zurück zu ihrem eigentlichen Anliegen: "Mit denselben 1,4 Milliarden Franken ... könnte man die heutigen Kinderzulagen um mindestens 60 Franken pro Kind und Monat erhöhen."
Diese parlamentarische Initiative der SP-Fraktion ist eigentlich ein Gegenvorschlag zur damaligen SVP-Volksinitiative. Das ist absolut legitim, und Kollegin Fehr Jacqueline hat das ja einmal mehr wiederholt. Worum geht es ganz konkret? Es geht darum, dass im Bundesgesetz über die Familienzulagen Artikel 5 geändert wird. Absatz 1 soll lauten: "Die Kinderzulage beträgt mindestens 260 Franken pro Monat." Und Absatz 2 soll lauten: "Die Ausbildungszulage beträgt mindestens 310 Franken pro Monat."
Wir haben uns an dieser Sitzung ausführlich mit dieser parlamentarischen Initiative beschäftigt und sie beraten und sind zum Schluss gekommen, Ihnen zu empfehlen, der Initiative keine Folge zu geben. Warum? Wie oben ausgeführt und von Frau Fehr gehört, ist sie eine Art Gegenvorschlag der SP zur SVP-Volksinitiative. Diese Volksinitiative der SVP wurde aber vom Volk deutlich verworfen. Somit fällt eigentlich auch der Gegenvorschlag dahin, vor allem weil in der öffentlichen Diskussion gerade die enormen Kosten ein Hauptargument gegen diese SVP-Initiative waren. Genau solche Kosten würden ja auch im Zusammenhang mit dieser parlamentarischen Initiative anfallen. Es wurde geschätzt, welche Mehrkosten die Erhöhung der Mindestsätze der Familienzulage mit sich bringen würde. Das ist deshalb eine Schätzung, weil die Daten für das Jahr 2013 damals noch gar nicht vorlagen. Zudem wurde die Schätzung dadurch noch etwas erschwert, dass die Selbstständigerwerbenden erstmals in das Familienzulagengesetz des Bundes einbezogen worden sind. Es wird zudem davon ausgegangen, dass nur jene Kantone Erhöhungen vornehmen würden, die heute Mindestsätze haben, die unter denjenigen Mindestsätzen liegen, welche die parlamentarische Initiative fordert. In den Kantonen Zug, Wallis und Genf würde also keine Erhöhung erfolgen. In sieben Kantonen bräuchte es eine Erhöhung um weniger als 60 Franken, damit die Mindestsätze erreicht würden, in sechzehn Kantonen würde eine Erhöhung um 60 Franken nötig.
Wer trägt die Lasten? Die Arbeitgeber, die ja den Hauptteil der Familienzulagen für die Arbeitnehmenden finanzieren, hätten Mehrkosten von geschätzten 880 Millionen Franken zu tragen. Das wäre eine Zunahme um 17 Prozent. Die Selbstständigerwerbenden hätten 21 Millionen Franken aufzuwenden. Die Kantone, die zum Teil die Zulagen für die Bauern bezahlen, hätten Mehrkosten von 22 Millionen zu gewärtigen, der Bund solche von 18 Millionen. Dazu kämen [PAGE 803] noch Zahlungen an die Arbeitslosenversicherung und an die Invalidenversicherung. Insgesamt ergäbe das eine Mehrbelastung von rund 959 Millionen Franken, und das entspräche diesen etwa 17 Prozent Mehrkosten. Diese Mehrkosten will die Mehrheit der SGK weder den Arbeitgebern noch den Kantonen zumuten.
Ein weiteres Argument ist die Unterschiedlichkeit der Kantone. Die Lage der Familien ist in den Kantonen extrem unterschiedlich. Mein Kanton zum Beispiel, Basel-Stadt, tut sehr viel für die Familien, auch wenn er bei den Familienzulagen nicht an der Spitze steht. Die SGK möchte dabei bleiben, dass die Kantone unterschiedliche Lösungen beschliessen können, so, wie sie es selber für richtig erachten.
Deshalb beantragt Ihnen Ihre SGK mit 14 zu 8 Stimmen bei 2 Enthaltungen, der Initiative keine Folge zu geben.