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Tschümperlin Andy · Nationalrat · 2014-06-02

Tschümperlin Andy · Nationalrat · Schwyz · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-06-02

Wortprotokoll

Das Vernehmlassungsverfahren ist eine wichtige Möglichkeit der Partizipation und der politischen Gestaltung im Rechtsetzungsverfahren. Es ist ein Verfahren, um eine breite Meinung einzuholen. Kantone, Parteien, Sozialpartner und Verbände sind eingebunden. Aus demokratiepolitischer und rechtsstaatlicher Sicht misst die Sozialdemokratische Partei dem Vernehmlassungsverfahren einen hohen Stellenwert bei. Umso wichtiger sind Anpassungen, die zu mehr Transparenz führen.

Darum unterstützen wir das Gesetzesprojekt, welches das Vernehmlassungsverfahren transparenter gestaltet und das verbindliche Fristen setzt. In Zukunft sollen Vernehmlassungsverfahren wie zum Beispiel jenes zum Armeebericht 2010 der Vergangenheit angehören: Damals wurden die Parteien mit Schreiben vom 28. Mai 2010 eingeladen, bis [PAGE 782] zum 10. Juli 2010 schriftlich zum Entwurf des Armeeberichtes 2010 Stellung zu nehmen. Das VBS kündigte an, dieser werde ab dem 7. Juni 2010 im Internet verfügbar sein. Dennoch lag bis am 8. Juli 2010, also kurz vor Ferienbeginn, kein Entwurf des Armeeberichtes 2010 vor, sondern bloss ein Foliensatz und ein paar mündliche Ausführungen eines Brigadiers. Ein solches Anhörungsverfahren ist politisch und rechtlich höchst fragwürdig, wie man sieht, wenn man vor allem die finanziellen Auswirkungen dieses Armeeberichtes betrachtet.

Der Aufhebung der begrifflichen Unterscheidung zwischen "Vernehmlassung" und "Anhörung" stimmen wir zu wie auch der Transparenz der Ergebniskommunikation, welche durch die zwingende Veröffentlichung eines Ergebnisberichtes erreicht werden soll. Dass eine Fristverkürzung oder eine konferenzielle Vernehmlassung einer sachlich hinreichenden Begründung bedürfen, wird explizit begrüsst. Mit dem Instrument der konferenziellen Vernehmlassung sollte zurückhaltender umgegangen werden als in der Vergangenheit; der Nutzen dieses Vorgehens gegenüber dem regulären Vorgehen sollte vorgängig jedes Mal sorgfältig abgewogen werden. Dass die Beteiligten den Aufwand für die Vernehmlassungen möglichst gering halten wollen, ist nachvollziehbar. Auf der anderen Seite ist der sorgfältige Einbezug der betroffenen Kreise unabdingbar für die Qualität und die Akzeptanz der Ergebnisse. Auch bei einer konferenziellen Vernehmlassung muss die Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme gewährt werden.

Die SP-Fraktion unterstützt hier immer die Mehrheit. Wichtig ist diese Mehrheitsposition vor allem bei Artikel 3: Hier verlangt die Minderheit Rutz Gregor, dass vor und nach der Erteilung eines Verhandlungsmandats ein Vernehmlassungsverfahren zu eröffnen sei, also vorher und nachher. Das Vertrauen in den siebenköpfigen Bundesrat wird mit diesem Antrag schon sehr arg strapaziert. In eine Konkordanzregierung, in die eine grosse Mehrheit eingebunden ist, wird die Meinung der Parteien sicher immer hineingetragen. Mit diesem Minderheitsantrag würden die schon heute langen Verfahren zusätzlich verlängert, und das ist absolut nicht sinnvoll.

Mit dieser Gesetzesvorlage werden die Empfehlungen der GPK-NR aus dem Jahre 2011 umgesetzt. Die SP-Fraktion wird daher auf die Vorlage eintreten und die Änderungen des Vernehmlassungsgesetzes annehmen.