Lexipedia

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · 2014-06-02

Streiff-Feller Marianne · Nationalrat · Bern · Fraktion CVP-EVP · 2014-06-02

Wortprotokoll

Die CVP/EVP-Fraktion unterstützt die von der GPK angestossenen Änderungen dieser Gesetzesvorlage und ist deshalb für Eintreten.

Das Instrument der Vernehmlassung ist in der schweizerischen Rechtsetzungspraxis eine wichtige und wohl unverzichtbare Eigenheit. Allerdings ist die zielführende Anwendung des Verfahrens mit sehr viel planerischem und administrativem Aufwand und dann vor allem auch mit Geduld verbunden. Unter grossem Zeitdruck haben in der Vergangenheit Bundesstellen versucht, den Vernehmlassungsprozess abzukürzen. Ich erwähne hier lediglich Geschäfte wie die NFA, den Ärztestopp oder die Defizitgarantie des Bündner Olympiaprojektes. Da wurde die Vernehmlassungsfrist von üblicherweise drei Monaten auch schon mal auf lediglich vier Wochen reduziert. Oder es musste für Vorhaben von grosser politischer, finanzieller, wirtschaftlicher, ökologischer, sozialer oder kultureller Tragweite sogar eine konferenzielle Vernehmlassung oder Anhörung ausreichen. Unter den Parteien von links bis rechts und den Kantonen wuchs der Eindruck, der Bundesrat nehme das Instrument der Vernehmlassung nicht mehr genügend ernst.

Die Absicht des Bundesrates, das Vernehmlassungsgesetz zu überarbeiten, stösst deshalb auf breite Zustimmung. Insbesondere der Verzicht auf das heutige Anhörungsverfahren ist konsequent umzusetzen. Weiter muss den Stellungnahmen der Kantone besonderes Gewicht zukommen, wenn Bundesvorhaben deren Interessen betreffen. Und schliesslich besteht Handlungsbedarf bei der Regelung der Vernehmlassungsfrist.

Kurze Fristen behindern die Meinungskonsolidierung sowie die Entscheidungsfindung. Den interessierten Kreisen ist es oft nicht mehr möglich, sich eingehend mit der jeweiligen Thematik zu befassen. Besonders Parteien, bei welchen eine breite Abstützung innerhalb der Gruppierung nötig ist, werden so vor grosse organisatorische Schwierigkeiten gestellt. Zu kurze Fristen bei den Vernehmlassungsverfahren können sich zudem in den Räten rächen, indem es betreffend die politische Akzeptanz zu anderen Resultaten kommen kann, als vorher durch die Vernehmlassungsantworten signalisiert wurde.

Ein besonderes Augenmerk ist auf die Verzichtpraxis zu richten. Auf die Durchführung einer Vernehmlassung ist nur in gut begründeten Ausnahmefällen zu verzichten; dies allerdings nur dann, wenn vorwiegend verwaltungsinterne Abläufe und Zuständigkeiten betroffen sind oder wenn keine neuen Erkenntnisse zu erwarten sind, weil die Positionen der Vernehmlassungsteilnehmer bereits bekannt sind.

Die CVP/EVP-Fraktion wird der Vorlage, wie gesagt, zustimmen und in allen Punkten die Mehrheit unterstützen.