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Joder Rudolf · Nationalrat · 2014-06-02

Joder Rudolf · Nationalrat · Bern · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-06-02

Wortprotokoll

Am 31. Oktober 2010 trat Herr Moritz Leuenberger als Bundesrat und Departementschef des UVEK zurück, und genau 22 Tage später wurde bekannt, dass er in den Verwaltungsrat der Implenia gewählt werden sollte. Dies sorgte für Unmut. Wirtschaftliche Engagements von ehemaligen Mitgliedern der Landesregierung stossen nicht selten auf Unverständnis. Dies gilt besonders dann, wenn die betroffenen Unternehmen während der Regierungszeit dieser Personen Aufträge des Bundes erhalten haben, mit der Tätigkeit dieser ehemaligen Bundesräte direkt verbunden waren oder sonst in einem Abhängigkeitsverhältnis zum Staat stehen. In solchen Situationen besteht ein Verdacht auf Vetternwirtschaft, Filz und Interessenkonflikte. Dies schadet dem Ansehen der Regierung und schwächt deren Glaubwürdigkeit; dies gilt es zu verhindern.

Das Volk hat Anspruch auf persönliche Unabhängigkeit der Regierungsmitglieder. Deshalb forderten im Dezember 2010 Frau Susanne Leutenegger Oberholzer und Herr Max Binder gesetzliche Anpassungen. Mit zwei parlamentarischen Initiativen verlangten sie die Einführung von Karenzfristen. In der Folge wurden diese parlamentarischen Initiativen gesetzgeberisch umgesetzt. Konkret geht es um einen neuen Artikel 61a des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes, der heute zur Diskussion steht. Mit dieser Bestimmung soll Folgendes geregelt werden: Während zweier Jahre nach seinem Rücktritt darf ein Bundesrat kein bezahltes Auftrags- und Arbeitsverhältnis mit Kapitalgesellschaften oder vergleichbaren Unternehmen eingehen, wenn deren Tätigkeit in einem unmittelbaren Zusammenhang mit dem Departement steht, das der zurückgetretene Bundesrat zuletzt geführt hat, oder wenn diese Unternehmen während der letzten vier Jahre Aufträge vom Bund im Umfang von mehr als 4 Millionen Franken erhalten haben. Das Gleiche gilt auch für bezahlte Auftrags- und Arbeitsverhältnisse mit Organisationen oder Personen des öffentlichen oder privaten Rechts ausserhalb der Bundesverwaltung, die von der Finanzierung durch den Bund abhängig sind.

Auch der Bundesrat sah Handlungsbedarf: Er ergänzte ein Jahr nach dem genannten Fall Leuenberger, im Dezember 2011, das sogenannte Aide-Mémoire für die Mitglieder des Bundesrates mit einer Bestimmung betreffend die Annahme von Mandaten nach der Amtsniederlegung. Dieses wurde in der Folge von der Mehrheit des Nationalrates als zu wenig griffig und wirksam beurteilt. Der Nationalrat stimmte der heute zur Diskussion stehenden Vorlage zu. Vom Ständerat und von der Kommissionsminderheit dagegen wird geltend gemacht, die Ergänzung dieses Aide-Mémoire genüge, Anstand könne nicht per Gesetz vermittelt werden und ausser der öffentlichen Kritik gäbe es ja keine weiteren Sanktionen.

Die Mehrheit der SPK unseres Rates macht dagegen nochmals folgende Argumente geltend:

1. Die vorgeschlagene Regelung ist in der Privatwirtschaft mit dem Konkurrenzverbot gemäss Obligationenrecht nicht unüblich.

2. Das öffentliche Interesse an einer glaubwürdigen Regierung ist gross und geht vor.

3. Die vorgeschlagenen beruflichen und wirtschaftlichen Einschränkungen sind sehr gering, im Gesetz eng gefasst und absolut verhältnismässig. Jedem zurückgetretenen Bundesrat steht weiterhin ein sehr weites Tätigkeitsfeld offen. Auch finanziell sind die Einschränkungen minimal, wenn wir davon ausgehen, dass ein zurückgetretener Bundesrat ein Ruhegehalt von über 200 000 Franken bezieht.

4. Wenn wir die Karenzfrist im Gesetz regeln, machen wir nicht Einzelfallgesetzgebung, sondern stärken das Ansehen und die Glaubwürdigkeit des Bundesrates generell. Dass keine Sanktionen in Form von Bussen oder Freiheitsstrafen vorgesehen sind, ist klar, naheliegend und nichts Aussergewöhnliches; dies ist auch im Parlamentsrecht oft der Fall.

Ich bitte Sie im Namen der Kommissionsmehrheit, an unserem Beschluss festzuhalten beziehungsweise neu auf die Vorlage einzutreten.

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