Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · 2014-09-23
Schneider-Ammann Johann N. · Bundesrat · Bern · 2014-09-23
Wortprotokoll
Ich empfehle Ihnen, Ihrer einstimmigen Kommission zu folgen. Der dritte Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung weist nach, dass erstens der Zivildienst die Armeebestände nicht gefährdet, auch in einer zukünftigen Weiterentwicklung der Armee nicht, und dass zweitens der Zivildienst zur Wehrgerechtigkeit beiträgt. Es geht dort nämlich darum, dass jeder gemäss Bundesverfassung eine persönliche Dienstleistung erbringt. Drittens braucht es zurzeit keine weiteren Massnahmen, weil die Zulassungen zum Zivildienst unter Kontrolle sind.
Mit der Revision der Zivildienstverordnung - der Kommissionssprecher hat es eben erwähnt - im Februar 2011 ist die Attraktivität des Zivildienstes wirklich gesenkt worden. Im ersten Jahr nach dieser Verordnungsrevision sind die Zulassungszahlen um 48 Prozent zurückgegangen. In der Zwischenzeit sind sie, das gebe ich zu, wieder leicht angestiegen, aber, wie gesagt, sie sind unter Kontrolle. Ich erinnere auch an den zweiten Bericht zu den Auswirkungen der Tatbeweislösung aus dem Sommer 2012. Damals schon haben wir festgestellt, dass die Motion, wie sie formuliert ist, verfassungsmässig problematisch ist, dass sie problematisch ist in Bezug auf die Völkerrechtskonformität und dass sie auch die Wehrgerechtigkeit nicht unberührt lässt, um es vorsichtig zu sagen; auch Fragen der Wehrgerechtigkeit waren schon damals angesprochen.
Dann will ich Ihnen auch in Erinnerung rufen, dass wir daran sind, das Zivildienstgesetz zu revidieren. Der Bundesrat hat die Botschaft ans Parlament überwiesen. Dort geht es auch darum, dass weitere dämpfende Elemente eingeführt werden; insbesondere wird ein obligatorischer Einführungstag eingeführt. Es muss dann das Gesuch nach vier Wochen bestätigt werden. Auch das ist eine zusätzliche Hürde. Es werden zusätzlich die Entschädigungen für die privaten Unterkünfte gestrichen.
Aufgrund des Gesagten ist der Bundesrat der Meinung, dass die Entwicklung des Zivildienstes unter Kontrolle ist, dass die Zulassungsgesuche die Armeebestände - wie die Motion es ursprünglich angemahnt hat - nicht infrage stellen. Damit ist die Motion aus Sicht des Bundesrates überholt, und ich bitte Sie, die Motion abzulehnen.