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Kuprecht Alex · Ständerat · 2014-09-23

Kuprecht Alex · Ständerat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2014-09-23

Wortprotokoll

Die Motion Eichenberger aus dem Nationalrat möchte den Bundesrat beauftragen, gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen, damit das Parlament bei der Dauer der ordentlichen Zivildienstleistung den heutigen Anwendungsfaktor von 1,5 um maximal 0,3 auf eine neue Maximalhöhe von 1,8 erhöhen kann. Begründet wird die Motion einerseits mit der Sicherung der Armeebestände und andererseits mit der Bedeutung der Wehrgerechtigkeit. Die Einreichung der Motion erfolgte 2009, zu einem Zeitpunkt also, als die Gesuche zur Absolvierung eines Zivildienstes gegenüber dem Vorjahr ganz massiv angestiegen waren; die Gesuchszahlen des Jahres 2008 wurden bereits in den ersten acht Monaten um mehr als das Doppelte übertroffen.

Die Kommission hat sich mehrmals mit dieser Motion befasst. So entschied sie an ihrer Sitzung vom 5. Juli 2011 mit 6 zu 5 Stimmen, die Motion zu sistieren und den Bericht über den Zivildienst abzuwarten. Am 17. Januar 2013 wurde unsere SiK vom Vorsteher des WBF über die Entwicklung der Zulassungsgesuche im Vorjahr informiert und stellte fest, dass die Zahlen nach einem anfänglich massiven Anstieg mittlerweile wieder konstant geblieben sind. Um die Entwicklung vor einem definitiven Entscheid über weitere Massnahmen weiter beobachten und beurteilen zu können, beschloss die SiK, einen weiteren Bericht über die Entwicklung des Jahres 2013 abzuwarten und sich bis Mitte 2014 mit dem dritten Folgebericht über die entsprechenden Zahlen informieren zu lassen. Unser Rat stimmte diesem Antrag der SiK in der Frühjahrssession am 21. März 2013 einstimmig zu.

An der Sitzung der SiK vom 14. August 2014 informierte uns Herr Bundesrat Schneider-Ammann über den dritten Bericht des Bundesrates über die Auswirkungen der Tatbeweislösung. Die uns präsentierten Zahlen über die Zulassungen über die Jahre 1996 bis 2013 zeigen auf, dass die Jahre 2009 und 2010 Spitzenjahre waren und im engen Zusammenhang mit der Einführung der Tatbeweislösung standen. Danach sanken die Zulassungen von 6826 wieder auf 4700 im Jahr 2011 respektive 5400 im Jahr 2013 ab. Dabei kann festgestellt werden, und das ist entscheidend, dass - entgegen den Befürchtungen der Motionärin - die Bestände der Armee nicht gefährdet sind.

Gleichzeitig wurden wir davon in Kenntnis gesetzt, dass der Bundesrat eine Studiengruppe unter der Leitung von alt Nationalrat Arthur Loepfe eingesetzt hat. Sie hat den Auftrag, das Dienstpflichtsystem von heute zu prüfen und auch Antworten zur Standesinitiative des Kantons Waadt 13.308, "Freiwilliger Zivildienst für Frauen", zu geben. Die am 9. April dieses Jahres eingesetzte Studiengruppe hat entsprechend den Auftrag, verschiedene Möglichkeiten der [PAGE 887] zukünftigen Ausgestaltung des Dienstpflichtsystems ganzheitlich zu analysieren und bis Mitte 2015 einen entsprechenden Bericht vorzulegen. Sollte sich erweisen, dass ein gesetzgeberischer Handlungsbedarf vorhanden ist, so besteht kraft dieses Berichtes die Möglichkeit einer entsprechenden parlamentarischen Einflussnahme.

Aus diesem Grund beantrage ich Ihnen namens der Kommission, die ihren Entscheid am 14. August dieses Jahres mit 9 zu 0 Stimmen gefällt hat, in Analogie zum Bundesrat, die vorliegende Motion abzulehnen.