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Engler Stefan · Ständerat · 2014-09-23

Engler Stefan · Ständerat · Graubünden · Fraktion CVP-EVP · 2014-09-23

Wortprotokoll

Da die zweijährige Frist für die Ausarbeitung einer Vorlage in der Herbstsession, also in dieser Session, ausläuft, musste die Kommission das weitere Vorgehen zur Standesinitiative Zürich prüfen und beurteilen. Bekanntlich wird mit der Standesinitiative Zürich verlangt, dass der Bund eine gesetzliche Grundlage zur Harmonisierung der Alimentenbevorschussung und des Alimenteninkassos schafft. Die Kommission beantragt Ihnen ohne Gegenstimme, die Frist für die Umsetzung dieser Standesinitiative um zwei Jahre zu verlängern, d. h. bis zur Herbstsession 2016.

Lassen Sie mich die Überlegungen und Gründe der Kommission hierfür erläutern. Was verlangt die Initiative? Sie will den Bund beauftragen, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, und zwar sowohl für die schweizweite Harmonisierung der Alimentenbevorschussung wie auch für den Vollzug, d. h. für das Alimenteninkasso. In Bezug auf das Thema des Alimenteninkassos ist die Lösung bereits auf gutem Weg, indem mit der hängigen Vorlage zum Kindesunterhalt eine Harmonisierung des Alimenteninkassos angestrebt wird. Vom Ständerat als Zweitrat wird diese Vorlage voraussichtlich in der kommenden Wintersession beraten. Bezüglich der Forderung nach der Harmonisierung des materiellen Rechts zur Alimentenbevorschussung ist die Ausgangslage hingegen eine andere. Eine Regelung im Rahmen der Kindesunterhaltsvorlage war nicht möglich, weil die Bevorschussung als Massnahme der Sozialhilfe alleine in die Zuständigkeit der Kantone fällt und deshalb eine Verfassungsänderung dafür notwendig wäre.

Seitens der Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates ist am 27. Juni 2014 eine Motion eingereicht worden, mit welcher eine verfassungsrechtliche Kompetenz für die Einführung der sogenannten Mankoteilung geschaffen werden soll. Vom Mankofall spricht man, wenn nach einer Trennung die gemeinsamen Einkünfte von Mutter und Vater nicht mehr zur Deckung ihrer Bedürfnisse und jener der gemeinsamen Kinder ausreichen. Die Forderung, dass in diesem Fall der Fehlbetrag gleichmässig auf Vater und Mutter aufgeteilt werde, steht schon lange im Raum und wurde mit der erwähnten Motion wieder aufgegriffen. Auch die Festlegung eines Mindestunterhalts für die Kinder, der von den Kantonen vorgeschossen würde, wenn die Eltern nicht imstande sein sollten, den Mindestunterhalt zu bezahlen, liess sich im Unterhaltsrecht mangels Kompetenz des Bundes nicht umsetzen.

Die vorliegende Thematik ist wie soeben dargestellt eng mit der bundesrätlichen Vorlage zur Änderung des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs über den Kindesunterhalt verknüpft. Insbesondere die Frage der Harmonisierung des Alimenteninkassos ist ein wichtiger Bestandteil davon.

Die Kommission beantragt Ihnen deshalb heute, die Frist zur Ausarbeitung einer allfälligen Vorlage um zwei Jahre, d. h. [PAGE 898] bis zur Herbstsession 2016, zu verlängern. Letzteres betrifft vor allem den ersten Teil der Standesinitiative, nämlich die Schaffung einer schweizweiten Harmonisierung der materiellen Voraussetzungen zur Alimentenbevorschussung. Der zweite Teil, die Harmonisierung des Alimenteninkassos, wird mit der hängigen Vorlage gelöst werden.