Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · 2009-04-30
Merz Hans-Rudolf · Bundesrat · Appenzell A.-Rh. · 2009-04-30
Wortprotokoll
Wenn Frau Nationalrätin Kiener Nellen an die Situation im Ausland anknüpft, namentlich in Deutschland, dann ist es mir fast peinlich, wenn ich hier zuerst Steuerunterricht erteilen muss, weil Sie die Situation zwischen der Schweiz und Deutschland mit Bezug auf die Steuern doch überhaupt nicht vergleichen können: Wir haben 26 Kantone mit 26 Verfassungen und 26 Steuergesetzen, mit unterschiedlichen Tarifen und unterschiedlichen Abzügen. Das ist so, wie wenn Sie 26 Staaten nebeneinander haben. Deshalb ist die Situation eben nicht vergleichbar mit Deutschland. Deshalb ist es eben auch sehr schwierig, innerhalb der Schweiz eine solche Lösung zu finden, weil einzig Steuerzahlende von einer Quellensteuer profitieren würden, die im gleichen Kanton sowohl wohnen wie arbeiten. Dann sind sie in einer homogenen Steuerordnung; aber sobald das grenz- oder kantonsüberschreitend geschieht, ist es fast so, wie wenn es zwischen fremden Staaten geschehen würde. Das ist eben die Schwierigkeit, die wir in Bezug auf die Festlegung von Quellensteuern haben.
Für die Wirtschaft würde sich das Ganze sehr nachteilig auswirken, das kann ich Ihnen sagen. Alle Unternehmen hätten nämlich einen zusätzlichen Aufwand. Arbeitgeber müssten dann die Quellensteuer je nachdem mit den Kantonen abrechnen, aus denen die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen. Zieht der Arbeitgeber aber die Quellensteuer nach den Bestimmungen des Sitzkantons ab, dann müssen die Steuerverwaltungen des Wohnsitzkantons die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erst noch überprüfen; sie müssen dann schauen, ob zu viel oder zu wenig Steuern bezahlt worden sind, und das kompliziert das ganze System. Zusätzlich zur Quellensteuer müssten dann für die übrigen Einkommen und namentlich auch für die Vermögen auf kantonaler Ebene trotzdem Steuererklärungen ausgefüllt werden. Das bringt also keinen Gewinn, auch den Steuerpflichtigen nicht.
Aus der Sicht des Steuerinkassos, da gebe ich Ihnen Recht, böte die Quellensteuer einen Vorteil: Die Debitorenverluste, das glauben wir auch, würden sich verringern. Aber letztlich ist eben das Veranlagen das Problem. Das ist der Grund, weshalb wir Sie bitten, diesen Vorstoss abzulehnen.