Fluri Kurt · Nationalrat · 2009-04-30
Fluri Kurt · Nationalrat · Solothurn · Freisinnig-demokratische Fraktion · 2009-04-30
Wortprotokoll
Sie sehen den Vorschlag zur Ergänzung des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer. Zusätzlich zum bereits Gesagten möchte ich speziell darauf hinweisen, dass diese Ergänzungen die rechtskräftige Verurteilung voraussetzen; dass die Ausweisungen zwingenden völkerrechtrechtlichen Gründen, zum Beispiel dem Verbot der Folter, nicht widersprechen dürfen; dass in diesem Fall eine vorläufige Aufnahme verfügt würde und dass bei minderjährigen Straftäterinnen und Straftätern anstelle einer Wegweisung ebenfalls diese vorläufige Aufnahme zum Zug käme.
Im Weiteren möchte ich nochmals betonen, dass es hier um die Feststellung des Handlungsbedarfs geht und dass der Katalog in der Ausformulierung eines konkreten Entwurfes revidiert, umformuliert oder umgruppiert werden kann. Ich möchte auch darauf hinweisen, dass das Schwergewicht bei der Ausländerkriminalität entgegen der landläufigen Meinung nicht bei den sogenannten Kriminaltouristen liegt, sondern bei denjenigen Ausländerinnen und Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz, d. h. bei Jahresaufenthaltern, Niedergelassenen, Saisonniers, Kurzaufhaltern und Asylbewerbern. Der Statistik 2007 ist beispielsweise zu entnehmen, dass die vorsätzlichen Tötungsdelikte zu 41 Prozent von Ausländerinnen und Ausländern mit Wohnsitz in der Schweiz und zu 12 Prozent von solchen ohne Wohnsitz in der Schweiz, insgesamt aber zu 53,3 Prozent von Ausländerinnen und Ausländern verübt werden. Ähnliche Verhältnisse finden Sie bei der Körperverletzung, beim Diebstahl, beim Raub usw. Unseres Erachtens besteht deshalb ganz klar Handlungsbedarf.
Nun, Sie sehen es der Zusammensetzung der Berichterstatter an, dass die Ablehnung vonseiten der Kommission aus völlig unterschiedlichen Motiven heraus erfolgt ist. Ein Teil [PAGE 778] will die Möglichkeit, die Bewilligung zu widerrufen, direkt in der Verfassung niederschreiben, und zwar mit der sogenannten Ausschaffungs-Initiative. In diesem Zusammenhang möchte ich aber darauf hinweisen, dass mit dieser Initiative erstens auch sehr geringfügige Delikte bestraft würden - also geringste Drogendelikte zum Beispiel, Kleindiebstahl, überhaupt Kleinkriminaltaten -; dass zweitens die Ausweisung ohne völkerrechtlichen Vorbehalt zu erfolgen hätte, was ganz klar ein nicht umsetzbares Ziel dieser Volksinitiative ist, sofern sie für gültig erklärt wird; und dass drittens kein rechtskräftiges Urteil vorausgesetzt wird, da einfach ein Delikt vorausgesetzt wird.
Der andere Teil anerkennt zwar den gesetzgeberischen Handlungsbedarf, lehnt die Initiative aber aus rechtsstaatlichen Gründen ab. Aber das Prinzip der Verhältnismässigkeit und der Einzelfallgerechtigkeit kommt ja eben im Strafurteil zum Ausdruck und nicht in der ausländerrechtlichen Konsequenz; das ist die Aufgabe der strafrechtlichen Beurteilung. Dieser Teil der Kommission begrüsst deshalb den indirekten Gegenentwurf des Bundesrates. Nun, das tun wir an sich auch. Damit wird der Handlungsbedarf auch seitens des Bundesrates dokumentiert. Allerdings ist nach unserer Auffassung das bundesrätliche Abgrenzungskriterium der Strafe von 18 Monaten wenig tauglich; der Vorschlag bleibt auf halber Strecke stehen. Die Abgrenzung nach dem ausgesprochenen Strafmass bringt die Gefahr mit sich, dass sich die Rechtsprechung an dieser neuen Strafmassgrenze ausrichtet, um eine Person anschliessend ausschaffen oder eben nicht ausschaffen zu lassen. Das führt zu einer Rechtsunsicherheit und zur Einführung eines ausländerrechtlichen Kriteriums in die strafrechtliche Beurteilung, was nach unserer Auffassung nicht zulässig ist.
Wir sind deshalb der Meinung, dass unser Vorschlag geeigneter ist. Mit anderen Worten: Unser Vorschlag ist erstens schneller realisierbar - er könnte bereits auf nächstes Jahr realisiert werden. Die Liste der Ausschaffungsgründe wäre zweitens klar definiert. Unser Vorschlag würde drittens eine rechtskräftige Beurteilung voraussetzen und vor allem nicht zwingendem Völkerrecht widersprechen. Unter diesen Umständen sind wir der Meinung, dass unsere Lösung sowohl besser als die Initiative der SVP als auch besser als der in Aussicht gestellte bundesrätliche Gegenvorschlag ist.
Deshalb bitten wir Sie, dem Antrag der Minderheit zuzustimmen.