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Kiener Nellen Margret · Nationalrat · 2011-12-21

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2011-12-21

Wortprotokoll

Im Namen der Minderheit bitte ich Sie, auch die Kommissionsmotion abzulehnen; dies aus folgenden Gründen: [PAGE 2230]

1. Der Handlungsbedarf ist gleich null. Seit Jahrzehnten besteht ein austariertes System zwischen Kantonen und Gemeinden, das notabene seinerzeit auf ausdrücklichen Wunsch der Kantone hin eingeführt wurde. Es funktioniert.

2. Der Bundesrat gibt in seiner Stellungnahme zur Kommissionsmotion, die wir mit der Minderheit bekämpfen, eine perfekte Herleitung der Verfassungskonformität und auch der föderalistischen Einordnung dieser besonderen Abteilung auf Stufe der Eidgenössischen Steuerverwaltung. Diese rechtliche Antwort des Bundesrates ist perfekt. Ich kann darauf in voller Länge verweisen, sie lag zum Zeitpunkt der Kommissionsberatung noch nicht vor.

Es herrscht kein Chaos und kein Missstand, ganz im Gegenteil. Diese ASU-Abteilung macht hervorragende Arbeit in Zusammenarbeit und in Absprache mit den kantonalen Steuerverwaltungen. Sie zieht, wenn sie Zwangsmassnahmen oder Untersuchungsmassnahmen durchführen muss, sehr oft die Steuerexperten der betroffenen Kantone bei. Als ehemalige Gemeindepräsidentin und Finanzchefin der mittelgrossen Agglomerationsgemeinde Bolligen bei Bern habe ich Praxis und einige Erfahrung mit Steuerhinterziehung. Steuerhinterziehung ist Diebstahl am Volk und gehört konsequent und adäquat geahndet!

Ich kann den Herren Baader und Mörgeli sagen: Bei Personen, die null steuerbares Einkommen und null steuerbares Vermögen am Wohnsitz in der Schweiz versteuern, die in einer Luxusvilla wohnen, die ein Firmengeflecht über die Schweiz mit mehreren Sitzen in der Schweiz und in Nachbarländern haben, die einen Lebensstandard auf höchstem Niveau pflegen, die nicht kooperativ sind, die die Behörden dazu zwingen, Ermessenstaxationen vorzunehmen, weil sie penetrant Obstruktion betreiben und auf kein Gesprächsangebot eingehen - da kann ein Kanton nicht anders, als dann diese gut eingespielten, austarierten Kompetenzen der ASU-Abteilung der Eidgenössischen Steuerverwaltung anzurufen, welche dann in Abstimmung und Absprache mit der beteiligten kantonalen Steuerverwaltung aktiv werden kann.

Bei solch grossen Fällen kommen Sie nur mit solchen Massnahmen weiter. Die überwiegende Mehrheit der untersuchten Fälle wird von den Kantonen angemeldet, weil die kantonalen Behörden und die Gemeindebehörden nicht weiterkommen, beispielsweise nicht an die Belege, Erfolgsrechnungen und Bilanzen beteiligter Firmen gelangen, sodass nur mit einer Untersuchungsmassnahme, wie sie eben an die Eidgenössische Steuerverwaltung delegiert werden kann, in einem nationalen bis internationalen Kontext gehandelt werden kann. Ein einzelner Kanton ist bei diesen Dingen überhaupt nicht in der Lage, einzuschreiten und den Vollzug der Steuergesetze sicherzustellen. Die Kantone und die Finanzdirektorenkonferenz sind zufrieden mit dieser Lösung, sie unterstützen sie. Es besteht kein Handlungsbedarf. Die Kommissionsmotion ist ein reiner Bürokratieleerlauf, der dazu dienen würde, den Bundesrat zu beschäftigen.

Ich bitte Sie daher wirklich, diese unnötige Kommissionsmotion abzulehnen. Der Ständerat wird sie sowieso versenken. Also hören wir bitte mit einem solchen Bürokratieleerlauf auf, der auf falschen Annahmen beruht.