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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2011-12-21

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2011-12-21

Wortprotokoll

Ich möchte Ihnen beantragen, sämtliche EFD-Postulate und -Motionen abzulehnen. Die Mehrheit der Vorstösse, die heute vorgestellt wurden, verlangen keine direkten Massnahmen gegen die Frankenstärke. Es wird vor allem Sistierung oder Reduktion von Abgaben gefordert.

In einzelnen Vorstössen sind jedoch direkte Massnahmen gegen die Frankenstärke enthalten: in den Motionen Leutenegger Oberholzer 11.3891, Schelbert 11.3938 und Hutter Markus 11.3701, dann auch im Postulat Landolt 11.4008. Mit den beiden ersten Vorstössen wird gefordert, dass der Bundesrat neben den geldpolitischen Massnahmen der Nationalbank administrative Massnahmen trifft. Ich werde dazu noch Ausführungen machen. Mit der Motion Hutter wird gefordert, dass Exporteure im Handel mit China nicht mehr vom Dollar abhängig sind. Ich werde auch dazu etwas sagen. Dann haben wir noch ein paar Vorstösse, die sich mit dem Eigenhandel für Banken, dem Trennbankensystem, der Frage der europäischen Finanztransaktionssteuer auseinandersetzen.

Ich möchte jetzt kurz auf die Themengruppen eingehen.

Zuerst zu den Wechselkursmassnahmen: Es ist unbestritten, dass uns der hohe Frankenkurs Schwierigkeiten macht und die Wettbewerbsfähigkeit der Schweizer Wirtschaft gegenüber ausländischen Konkurrenten vermindert. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass der Franken überbewertet ist. Wo hingegen der sogenannt richtige Kurs liegt, ist schwierig zu beurteilen. Es gibt aus ökonomischer Sicht keine Methode, um die Kaufkraftparität, und damit auch den Gleichgewichtskurs, präzise zu berechnen. Eine präzise Berechnung gibt es hier ökonomisch gesehen also nicht. Das wirksamste Mittel hat die Nationalbank bereits ergriffen, indem sie bei Fr. 1.20 pro Euro eine Auffanglinie festgelegt hat. Wir haben ja auch gesehen, dass das die Situation beruhigt hat. Um die negativen Effekte oder Folgen dieser Frankenstärke aufzufangen, hätten wir allenfalls die Möglichkeit - Herr Kollege Schneider-Ammann hat darauf hingewiesen -, dass wir, wenn wir in eine rezessive Phase hineingeraten, mit konjunkturellen Massnahmen und Stabilisierungsmassnahmen die Entwicklung etwas zurückbringen bzw. die Unternehmen und auch die einzelnen Arbeitnehmer unterstützen.

Wenn sich die Lage auf den Devisenmärkten noch weiter verschlechtern sollte - darauf zielen ja die Motionen Leutenegger Oberholzer und Schelbert -, dann hätten wir tatsächlich die Möglichkeit, auch hier gewisse flankierende Massnahmen zu ergreifen. Ich habe im Zusammenhang mit dem Paket zur Frankenstärke bereits darauf hingewiesen, dass wir in einer Task-Force, bestehend aus Mitarbeitern des EFD, des EVD und der SNB, daran sind, zu prüfen, welche Massnahmen überhaupt infrage kämen. Sie wissen, dass man bereits in den Siebzigerjahren einmal Kapitalverkehrsmassnahmen umgesetzt hat - zuerst mit Erfolg, dann mit weniger Erfolg. Man hat einfach gesehen, dass einerseits die Durchsetzung mangelhaft ist und dass andererseits Umgehungsgeschäfte möglich sind. Wir sind daran, solche Kapitalverkehrsmassnahmen zu prüfen. Geprüft werden jetzt Negativzinsen - das ist ein Thema, das wir immer wieder haben -, Transaktionsabgaben und auch die Limitierung oder sogar das Verbot der Einfuhr von ausländischen Banknoten oder der Ausfuhr von schweizerischen Banknoten. Auch die Einschränkung oder das Verbot des Immobilienerwerbs durch ausländische Anleger ist etwas, das man überprüfen kann. Ich sage aber ausdrücklich, dass man das jetzt nicht umsetzen will, sondern dass es vielmehr Prüfungen sind, die wir jetzt vornehmen, damit wir alles schon abgeklärt haben und Vorschläge machen können, wenn es einmal notwendig wäre.

Zur temporären Einführung eines dualen Wechselkurssystems, deren Prüfung das Postulat Landolt 11.4008 verlangt: Wir sind der Auffassung, dass das nicht zum gewünschten [PAGE 2218] Ziel führt. Ein duales Wechselkurssystem wäre kaum durchsetzbar und kaum finanzierbar. Es bräuchte zu viele Kontrollen, es wäre ein entsprechend hoher administrativer Aufwand nötig, und es würden auch falsche Anreize geschaffen. Das haben wir bereits bei anderen Ländern gesehen; es besteht die Gefahr der Arbitrage-Geschäfte, der Umgehungsgeschäfte. Wir sind der Überzeugung, dass wir mit solchen Vorschlägen nicht ans Ziel kommen.

Zur Frage des Abschlusses eines Währungsabkommens mit China: Auch das ist nicht zielführend, um das Währungsrisiko zu umgehen. Das Einzige, was man damit machen würde, wäre eine Verschiebung des Risikos vom US-Dollar auf eine andere Währung. Das Währungsrisiko würde sich aber nicht vermindern. Wir hätten auch niemanden, der das Währungsabkommen abwickeln könnte. Die Nationalbank kann das sicher nicht machen; sie ist für geldpolitische Massnahmen zuständig. Im Übrigen kann der Bundesrat der Nationalbank auch keinen Auftrag erteilen. Von daher gesehen wären auch hier formell ein paar Fragen zu klären.

Nun zu all Ihren Anliegen betreffend Steuererleichterungen: Verschiedene Vorstösse wollen die Befreiung oder die Reduktion von unterschiedlichen öffentlichen Abgaben, der LSVA, der Mehrwertsteuer - der Katalog ist offen, wie wir heute gehört haben. Alles soll reduziert werden. Aber niemand hat gesagt, was dann auf der anderen Seite, bei den Ausgaben, geschehen soll. All diesen Massnahmen und Ihren Anliegen ist gemeinsam, dass mit der Umsetzung solcher Massnahmen ein enorm hoher administrativer Aufwand verbunden wäre, vor allem dann, wenn Sie die Umsetzung nur kurzfristig und befristet machen wollten. Es käme zu Kostensteigerungen. Es ist so, dass solche Massnahmen nur in einzelnen Bereichen wirken würden, was dem Prinzip des Steuerrechts widerspricht, nämlich dass Steuern allgemein und bei Betroffenen gleich zu erheben sind. Die Reduktion von Abgabesätzen und die Aufhebung einer Abgabe für bestimmte Branchen kann nicht zum Ziel führen, gibt mehr Kosten und entspricht einem Giesskannenprinzip. Ich denke, gerade in schwierigen Zeiten müssen wir davon absehen, solche Unterstützungen nach dem Giesskannenprinzip zu machen. Das würde uns dann irgendwann wieder einholen. Herr Nationalrat Spuhler hat zu Recht gesagt, man müsse im richtigen Moment die richtigen Massnahmen treffen. Ich bin froh, dass heute Morgen die Mehrheit Ihres Rates die richtige Massnahme getroffen und die Doppelbesteuerungsabkommen unterstützt hat. Leider haben das nicht alle gemacht, die im unternehmerischen Bereich tätig sind. Das ist eine der Massnahmen, die wirklich notwendig ist, um eben auch hier die Betroffenen zu unterstützen.

Zu der immer wieder gehörten Aussage, dass wir im internationalen Bereich mit Bezug auf die Steuern schlecht oder nicht gut dastehen, können Sie alle Statistiken anschauen. Die sagen Ihnen, dass das nicht der Fall ist. Wir haben ein gutes Steuerklima.

Sie sprechen von der Unternehmenssteuerreform III. Das sind Bestandteile, die wir umsetzen wollen. Wir wollen nicht die Umsatzabgabe und die Versicherungsabgabe eliminieren, das werden wir Ihnen im Rahmen der Unternehmenssteuerreform III nicht vorschlagen. Wir werden Ihnen vorschlagen, die Emissionsabgabe auf Eigenkapital zu eliminieren und auch eine Regelung bei den kantonalen Steuerregimes zu finden. Im Übrigen - und das in Klammern - haben wir erst einmal noch die Unternehmenssteuerreform II zu verdauen.

Dann noch zur Frage von Frau Nationalrätin Fässler, wie es sich mit Satzerhöhungen oder auch -senkungen bei der Mehrwertsteuer verhalte. Wir haben in der Bundesverfassung klar die Untergrenze für den reduzierten Satz und die Obergrenze für den Normalsatz festgelegt. Wenn man über diese Grenze hinausgeht oder sie unterschreitet, braucht es eine Verfassungsabstimmung. Aber innerhalb dieses Rahmens können wir immer anlässlich einer Gesetzesrevision die Anpassungen machen. Wir haben das ja im Übrigen jetzt auch verschiedentlich gemacht, nicht zuletzt für die Beherbergungsabgabe, die man irgendwo zwischen dem reduzierten Satz und dem Normalsatz festlegen wollte. Wir haben sie dann bei 3,8 Prozent festgelegt. Insofern haben wir den Spielraum, solange sich die Anpassungen in dieser verfassungsrechtlichen Bandbreite befinden.

Dann noch zur Abspaltung von Investmentbanking und zum Eigenhandel: Das haben wir im Rahmen der "Too big to fail"-Vorlage, denke ich, diskutiert - dazu brauchen wir nichts mehr zu sagen. Wir haben jetzt einen Weg mit Organisationsstrukturen eingeschlagen, die es ermöglichen, eben auch den Investmentbankteil einer Bank abzuspalten, wenn das notwendig ist.

Also, noch einmal: Ich möchte Sie bitten, alle Vorstösse abzulehnen, die das EFD betreffen.

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