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AB 166456

Kiener Nellen Margret · Nationalrat · Bern · Sozialdemokratische Fraktion · 2014-09-16

Wortprotokoll

Im Namen der SP-Fraktion bitte ich Sie, die vier soeben von Frau Leutenegger Oberholzer begründeten Minderheitsanträge zu unterstützen.

Zuerst zu den beiden Minderheiten bezüglich vollendeter Steuerhinterziehung: Dort beantragt die Minderheit, bei vollendeter Steuerhinterziehung die Frist bei fünfzehn Jahren nach Ablauf der betreffenden Steuerperiode anzusetzen. Sie folgt damit dem Entwurf des Bundesrates und dem Beschluss des Ständerates. Ich verweise hierzu auf Seite 2883 der Botschaft, welche sämtliche Begründungselemente für diese gerechte Lösung bringt, die auch der heutigen Praxis [PAGE 1524] entspricht, wie das Frau Leutenegger Oberholzer ausgeführt hat. Alles andere geht nicht; das betrifft auch den Antrag der Mehrheit, die gegen den Bundesrat, gegen den Ständerat die Steuerhinterziehenden schonen will, die im Vergleich mit der heutigen Praxis zurückkrebsen will. Das würde auch ein völlig falsches Signal für alle anständigen und ehrlichen Steuerzahlerinnen und Steuerzahler in diesem Land aussenden. Das sind sowohl Firmen wie auch Menschen, die anständig und ehrlich ihre Steuern zahlen und weiterhin zahlen möchten.

Rechtlich ist dazu zu sagen - und da beziehe ich mich auf das Votum von Kollege Philipp Müller, Sprecher der FDP-Liberalen Fraktion beim Eintreten -: Vergessen wir nicht, dass der Geltungsbereich der Steuerhinterziehung in der Schweiz sehr viel abdeckt, was in den meisten anderen Ländern schon lange als Steuerbetrug qualifiziert wird. Viele andere Länder kennen einen solchen leichteren Straftatbestand, die Steuerhinterziehung, gar nicht. Dasselbe gilt bezüglich der Artikel zur Verjährung der Strafverfolgung. Unterstützen Sie hier die gerechtfertigte Heraufsetzung auf zwanzig Jahre im Sinne der beiden Anträge der Minderheit Leutenegger Oberholzer.

Gestatten Sie mir als Finanzpolitikerin noch, darauf hinzuweisen, wie viel Fleisch hier am Knochen ist, wenn auch nicht schönes Fleisch: Es geht oft um Millionen, gesamthaft gar um Milliarden. Ich möchte hier nur einige gesicherte Zahlen zu Protokoll geben - über das Gesamtvolumen bei der Steuerhinterziehung durch Schweizer Steuerpflichtige wird ja kontrovers diskutiert, von 0 bis 100 Milliarden Franken können Sie alles lesen. Gesichert ist aber das Volumen der unversteuerten Vermögen, welche seit dem 1. Januar 2010 mittels der straflosen Selbstanzeige gemeldet wurden. Sie übertrafen alle Erwartungen: Es gab 20 219 Selbstanzeigen, inklusive der gemeldeten Erbanfälle mit Schwarzgeld. Es betraf vorher nicht deklarierte Vermögenswerte von rund 15 Milliarden Franken.

Les chiffres annoncés pour les dénonciations spontanées non punissables depuis le 1er janvier 2010 dépassent toutes les attentes: nous avons enregistré, dans tous les cantons, du 1er janvier 2010 à fin 2013, 20 219 dénonciations non punissables, comprenant également des successions. Il résulte de ces 20 219 dénonciations une somme d'environ 15 milliards de francs qui étaient auparavant soustraits au fisc. Cela dépasse toutes les prévisions, et la tendance va encore en augmentant. Ceci dit, bon nombre de mesures d'économies dans les cantons et au sein de la Confédération n'auraient pas été nécessaires si les personnes qui se mettent, à cause de cette petite amnistie ou sur enquête pénale, à déclarer leurs fonds cachés avaient depuis des années déclaré leurs avoirs correctement, comme la grande majorité de la population et des firmes.

Bitte stimmen Sie diesen Minderheitsanträgen zu! Alles andere wäre eine schonende Behandlung der Delikte der Steuerhinterziehung und des Steuerbetrugs, die in der Schweiz lange Jahre als Kavaliersdelikte behandelt wurden.

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