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Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · 2014-09-16

Widmer-Schlumpf Eveline · Bundesrat · Graubünden · 2014-09-16

Wortprotokoll

Herr Nationalrat Bäumle hat jetzt gerade gesagt, die Motion enthalte eine vermeintliche Einschränkung. Aber in der Motion wird natürlich tatsächlich eine konzeptionelle Einschränkung des vorgeschlagenen Systemwechsels vorgenommen. Sie sprechen von der direkten Bundessteuer. Sie sagen jetzt, Herr Nationalrat Bäumle, wir könnten das dann immer noch so machen, wie wir wollten. Es ist etwas schwierig, wenn wir Ihnen in unserer Stellungnahme sagen würden, wir würden das schon tun, aber nicht so, wie Sie sich das vorstellen. Ich kann mir die Reaktionen aus Ihren Kreisen wirklich vorstellen; es ist für mich klar, was das heissen würde.

Sie beschränken sich auf die direkte Bundessteuer. Wir wissen, dass eine solche Beschränkung aus der Vereinfachungsoptik gar nicht möglich ist. Der Eigenmietwert ist Teil der Einkommensbesteuerung. Wenn Sie das so umsetzen wollen, müssen Sie das auf allen drei Ebenen machen, sonst haben Sie Abgrenzungsschwierigkeiten, die Sie nicht in den Griff bekommen können.

Sie schlagen vor, dass man keine Abzüge zulässt, ausser für energetische Sanierungen. Das führt im Endeffekt eigentlich zur gleichen Problematik, wie wir sie vorhin bei der Motion von Herrn Nationalrat Schelbert gesehen haben, dass sich unter dem Strich eine Verlagerung der Steuerlast von der älteren auf die jüngere Generation ergeben würde. Ich denke, das ist nicht wegzudiskutieren.

Sie können für sich verbuchen, dass der vorgeschlagene Systemwechsel dazu führt, dass bei Liegenschaften mit Häusern, die energetisch in einem schlechten Zustand sind, tatsächlich etwas gemacht würde; es würde der Anreiz bestehen, etwas zu machen. Ich sehe aber Probleme bei der Abgrenzung. Es gäbe auch Mitnahmeeffekte; ich denke, das kann man bei solchen Modellen nicht ausschliessen. Aber die grosse Frage ist die Abgrenzungsfrage: Wo geht es um nicht mehr abzugsfähigen Unterhalt, und wo geht es um eine energetische Sanierung? Das sind Fragen, die man sich im Einzelfall dann tatsächlich stellen muss.

Der Bundesrat ist der Auffassung, dass mit der Umsetzung dieses Anliegens dem Anliegen einer breiteren Eigentumsstreuung, das man auch hat, nicht Nachachtung verschafft [PAGE 1537] werden kann. Wir schlagen Ihnen daher vor, die Motion abzulehnen.

Ich möchte Ihnen noch etwas zum Energielenkungssystem sagen; Sie haben es angesprochen, Herr Bäumle. Es liegt noch nichts vor. Sie werden sich Anfang des nächsten Jahres mit der Vorlage auseinandersetzen können. Wir werden die Vernehmlassung, in der wir tatsächlich ein Lenkungssystem vorschlagen werden, im Frühjahr des nächsten Jahres starten.