Schelbert Louis · Nationalrat · 2014-09-16
Schelbert Louis · Nationalrat · Luzern · Grüne Fraktion · 2014-09-16
Wortprotokoll
Die Fraktion der Grünen verlangt die Abschaffung der Eigenmietwertbesteuerung, dies in Verbindung mit der Aufhebung aller Abzugsmöglichkeiten. Zu diesen Abzugsmöglichkeiten gehören etwa die Schuldzinsen, Unterhaltskosten, Aufwendungen für den Denkmalschutz usw. Die Steuer ist seit vielen Jahren umstritten, und es gab immer wieder Versuche, sie zu beseitigen. Die letzte schweizweite Debatte zum Thema fand vor der Abstimmung über die Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" statt. Die Initiative wollte Rentnerinnen und Rentnern ein Wahlrecht einräumen, um sich von der Eigenmietwertbesteuerung zu befreien. Die Diskussionen vor der Abstimmung zeigten, dass eine ausgewogenere Vorlage eine Chance haben könnte.
Zum einen wird der Eigenmietwert verbreitet als etwas Fiktives verstanden und seine Besteuerung als ungerechtfertigt empfunden. Zum andern animiert die heutige gesetzliche Regelung dazu, sich zu verschulden. Das ist ein falscher Anreiz. Laut OECD und IWF führt der Abzug von Hypothekarzinsen zu hohen privaten Verschuldungen. Das kann in Rezessionszeiten, aber auch dann, wenn die Zinsen wieder steigen, ein Problem werden. Die SNB warnt ernsthaft vor einer Immobilienblase. Tatsächlich ist die Abzugsfähigkeit der Hypothekarzinsen ein Treiber in dieser Frage. Wird das System geändert, überprüfen die Schuldnerinnen und Schuldner die Finanzierungsstrukturen ihrer Liegenschaften, und die Hypothekarschulden werden reduziert. Der Systemwechsel würde die Krisenanfälligkeit vermindern und sich auf die Volkswirtschaft vorteilhaft auswirken.
Die Lösung muss so getroffen werden, dass Mieterinnen und Mieter nicht benachteiligt, selbstnutzende Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer nicht einseitig bevorteilt werden. Mit der hier diskutierten Motion würde das Verhältnis ausgeglichener. Der Schweizerische Mieterinnen- und Mieterverband hat sich im Vorfeld der Abstimmung zur Volksinitiative "Sicheres Wohnen im Alter" ausdrücklich hinter eine Lösung, wie die hier von uns vorgeschlagene, gestellt.
Sie wissen, dass die Annahme einer Motion den Anfang eines Gesetzgebungsprozesses bedeutet, nicht dessen Ende. Auch wenn der Wortlaut des Vorstosses streng erscheinen mag, darf ich namens der Grünen hier sagen, dass wir gesprächsbereit sind. Wir sind nicht mit einem Kompromiss angetreten; wir verschliessen uns aber einem solchen sicherlich nicht.
Das Ziel der Motion ist nicht die Erhöhung des Steuerertrags, sondern eine breit akzeptierte, gute Lösung. Zeigt sich aufgrund der Analysen, dass eingeschränkte oder befristete Abzüge von allgemeinem Vorteil wären und also dem Gemeinwohl dienten, kann man - wie gesagt - mit uns reden. Nach früheren Berechnungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung wäre der Steuerertrag mit einem Systemwechsel höher. Würde sich das heute bestätigen, bestünde der finanzpolitische Spielraum zur Finanzierung sinnvoller ergänzender Massnahmen. Dazu würden zum Beispiel auch eine Lösung für die steuerliche Erfassung von Zweitwohnungen oder energetische Sanierungen gehören.
Im Sinne dieser Ausführungen beantragen wir Ihnen, die Motion anzunehmen.