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Föhn Peter · Nationalrat · 2001-11-28

Föhn Peter · Nationalrat · Schwyz · Fraktion der Schweizerischen Volkspartei · 2001-11-28

Wortprotokoll

Zuerst danke und gratuliere ich der Kommission, der Verwaltung und dem Bundesrat für die Ausarbeitung des vorliegenden Berufsbildungsgesetzes.

Ich bin überzeugt, dass wir auf dem richtigen Weg sind. Zumindest scheint mir, dass wir zum Wohle unserer Jugend richtig eingespurt haben. Dass noch kleine Verbesserungen angebracht sind, versteht sich von selbst. Bei Artikel 14d will es die Kommission allzu gut machen und schiesst über das Ziel hinaus.

Ich beantrage Ihnen, die bundesrätliche Fassung gemäss Artikel 22 Absatz 1 auf Seite 18 der Fahne zu übernehmen. In Artikel 14d, wo von der Vermittlung der schulischen Ausbildung und insbesondere vom beruflichen und allgemein bildenden Unterricht die Rede ist, hat die Kommission einzig die Kunst und Kultur, die Vermittlung einer zweiten Sprache sowie den Sport aufgenommen. Mit dieser Aufzählung erhalten die genannten Fächer eine Sonderstellung, und das darf so nicht sein. Prioritär müssen nach wie vor die berufsbildenden und berufsspezifischen Fächer sowie die Muttersprache und die Mathematik behandelt werden. Entweder zählen wir alle Fächer auf oder eben keine. Zählen Sie einmal die Lektionen zusammen, welche inklusive der aufgezählten Fächer vermittelt werden müssten. Diese Fächer sollten an einem Schultag vermittelt werden. Sie kommen auf mindestens 10 bis 14 Lektionen täglich, und das wollen Sie Berufsschülerinnen und Berufsschülern zutrauen? Dies ist sogar aus gewerkschaftlicher Sicht kaum oder überhaupt nicht vertretbar. Denn in vielen Fächern bringt nur eine Lektion wöchentlich äusserst wenig. Wenn überhaupt müssten, zumindest in den Sprachfächern, zwei Lektionen wöchentlich angeboten werden.

Bei Unsicherheiten betreffs meines Antrages bitte ich Sie, an die Lehrmeister, Fachverbände und Ausbilder zu denken bzw. bei ihnen nachzufragen. Diese belehren uns klar dahingehend, dass wir uns auf das Wesentliche zu konzentrieren haben. Gerade auf diese Fachverbände und Lehrmeister sind wir angewiesen, wenn wir das vorliegende Berufsbildungsgesetz erfolgreich umsetzen und gute Berufsleute ausbilden und stellen wollen.

Im Weiteren bitte ich Sie, an die schwächeren oder weniger begabten Berufsschülerinnen und Berufsschüler zu denken, welche handwerklich sehr begabt sind, aber bei den kopflastigen Fächern ihre liebe Mühe haben und unter Umständen gerade wegen der zweiten Sprache einen handwerklichen statt eines kaufmännischen Berufes erlernen.

Solche Schüler haben wir viele. Nehmen wir ihnen bitte nicht den Willen und die Motivation, einen handwerklichen Beruf zu erlernen! Viele Jugendliche sind Ihnen dankbar, wenn Sie meinem Antrag zustimmen, sodass sie sich in ihrer schulischen Ausbildung auf das Wesentliche konzentrieren können.

Unsere Zukunft liegt nie im intellektuellen Abheben, sondern in gut und fachlich bestausgebildeten Berufsleuten. Es mag vielleicht erstaunen, dass gerade ich den Sport im Berufsbildungsgesetz nicht erwähnt haben will. Aber der Sport- und Turnunterricht ist im Bundesgesetz über die Förderung von Turnen und Sport genügend behandelt. Dort heisst es in Artikel 2 Absatz 2: "Der Turn- und Sportunterricht ist an allen Volks-, Mittel- und Berufsschulen einschliesslich Seminarien und Lehramtsschulen obligatorisch." Diese Festschreibung im erwähnten Bundesgesetz genügt. [PAGE 1589]

Im Sinne und Auftrag der allermeisten Lehrmeister- und Fachverbände und insbesondere zum Wohle unserer Jugend, besonders für jene, welche in handwerkliche Berufe einsteigen wollen, bitte ich Sie, meinem Antrag zuzustimmen. Die Angebote können auch ohne Verankerung im Gesetz gemacht werden, wären aber nicht zwingend und für alle Berufsgattungen obligatorisch.

Zu guter Letzt: Wir würden mit dem Vollzug grösste Probleme bekommen. Glauben Sie mir, ich spreche aus reicher Erfahrung.

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